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- Werbeartikel Fullservice | Werbemittelagentur Hagemann
Ihr idealer Werbeartikel Fullservice-Partner. Wir unterstützen Sie bei dem Einsatz maßgeschneiderter Werbeartikel für Ihr Unternehmen. Dabei stehen für uns Nachhaltikeit und Kreativität stets im Fokus. Ihr Werbeartikel Fullservice | Werbemittelagentur Hagemann Werbeartikel-Experten Verfügbar für neue Projekte WERBEARTIKEL & MERCH mit Ihrem Logo Persönliche Beratung durch feste Ansprechpartner und schnelle Erreichbarkeit Riesiges Werbeartikel-Sortiment, das zu jedem Marketingbudget passt Qualitative Produkte hergestellt in der EU & Artikel aus aller Welt 👉 Kontakt aufnehmen sofort verfügbar Jetzt anrufen Empfohlen von mehr als 6.000 Kunden V.a mittelständische Unternehmen lieben unseren Service WerbeWiesn 2026 SAVE THE DATE! Besuchen Sie uns auf der Werbewiesn und Sie erhalten den offiziellen Oktoberfest-Krug 2026. Erleben Sie Werbeartikel kombiniert mit Tradition. Wir freuen uns auf Sie! Wo? Zenith Kulturhalle, Lilienthalallee 29, 80939 München Wann? 17. September 2026, 8:15 Uhr bis 16:00 Uhr Jetzt anmelden Neuer Anfrage-Shop live JETZT STÖBERN & ANFRAGEN Anfrage-Shop öffnen Klassiker. Sonderanfertigungen. Nachhaltiges. Ihre Kunden werden Ihre Werbemittel lieben. Werbeartikel entdecken Was macht uns besonders? Wir holen das Maximum heraus. Persönliche Beratung Im gemeinsamen Gespräch finden wir für Sie schnell die optimale Lösung . Kreative Werbeartikel Wir entwickeln für Sie Ihren idealen Markenbotschafter , der Ihre Zielgruppe begeistert. Echte Nachhaltigkeit Wir stellen sicher, dass Sie Werbeartikel mit gutem Gewissen verschenken können. Internationaler Versand Sie reduzieren mit uns einfach und ohne Aufwand Ihren CO2-Fußabdruck. Aktuelles. Neuigkeiten. Aktionen. Events. In unter 3 min. Ideen erhalten (online) KOSTENFREIE WERBEARTIKEL IDEEN Zeit sparen und in unter 3 Minuten individuelle Werbeartikel-Ideen für Ihr Unternehmen erhalten! Geben Sie uns ein paar Angaben zu Ihrem Unternehmen und Sie erhalten in kürzester Zeit auf Sie zugeschnittene Werbeartikel-Vorschläge. Aktuell 100% kostenfrei! Jetzt kostenfrei testen! Wir machen die Welt ein Stück besser Greenwashing? Nicht bei uns! Wir setzen uns dafür ein, dass der Gesamtprozess rund um Werbeartikel so nachhaltig wie möglich ist Mehr erfahren Unsere Kunden und Partner. Lassen Sie uns auch Sie zufrieden stellen! KI-Inhalte kennzeichnen: Guide für Social Media und Produktfotografie Konkreter Leitfaden zur KI-Kennzeichnung: 15 Einzelfälle für Social Media, Produktfotografie und Werbeartikel – mit AI Act, Plattformregeln und Checkliste. Werbemittelagentur Hagemann 9 Min. Lesezeit Porträt: Michael Hagemann Wer Michael Hagemann anruft, wird oft mit einem freundlichen "Habe die Ehre" begrüßt. Der Gründer und Geschäftsführer der Werbemittelagentur Hagemann weiß seine Geschäftspartner mit bayerischem Charme für sich zu gewinnen. Doch das ist nur ein Teil des Erfolgsgeheimnisses des ... Werbemittelagentur Hagemann 1 Min. Lesezeit Warum sich ein Besuch auf einer Werbemittel-Messe wirklich lohnt Entdecken Sie die Vorteile eines Besuchs auf der Werbemittel-Messe: Trends erleben, beraten lassen, Muster testen und kreative Ideen für Ihr Marketing sammeln. Werbemittelagentur Hagemann 3 Min. Lesezeit Der Hagemann Blog. Bleiben Sie informiert. Werbeartikel. Nachhaltigkeit. Vieles mehr. Alle Blogartikel ansehen Unser LinkedIn-Feed Alle Updates zu uns, wir halten Sie auf dem Laufenden. Unsere Zertifikate Zertifiziert. Umweltfreundlich. Innovativ. Was unsere Kunden sagen. Machen Sie sich Ihre eigene Meinung. „Die Werbemittelagentur Hagemann besticht mit ihren außergewöhnlich engagierten, lösungsorientierten und zuvorkommenden MitarbeiterInnen, welche unermüdlich für uns im Einsatz sind und professionellen Service bieten. Durch die schnellen Reaktionszeiten kann man knappe Deadlines stets einhalten. Hier wird einem fast jeder Wunsch erfüllt – was will man mehr.“ Fonds Finanz Newsletter abonnieren Erhalten Sie Updates zu absoluten Werbeartikel-Highlights & Infos zur Branche sowie Nachhaltigkeit Anrede Option wählen Nachname Unternehmens - E-Mail Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. Datenschutz Abonnieren Vielen Dank für Ihre Anmeldung! Bitte überprüfen Sie Ihr Postfach und verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse Besuchen Sie uns in unserem Showroom Vor Ort oder in 3D.
- Ein Arbeitgeber mit Zukunft | Werbemittel Hagemann
Ein Ort um zu wachsen, sich kreativ auszuleben und die Welt nachhaltig mitzugestalten. Werde Teil der Hagemann-schaft und erlebe eine Atmosphäre in der es Spaß macht zu arbeiten! Werbeartikel Shop Leistungen CSR Über uns Team Jobs Kontakt Ein Arbeitgeber mit Zukunft Ein Ort um zu wachsen, sich kreativ auszuleben und die Welt nachhaltig mitzugestalten. Werde Teil der Hagemann-schaft und erlebe eine Atmosphäre in der es Spaß macht zu arbeiten! WIR ARBEITEN MIT TOLLEN MENSCHEN AN SPANNENDEN PROJEKTEN! Zeit uns kennenzulernen! Hier kriegst Du Verantwortung. Diese Vorteile erwarten dich bei uns! Flexible Arbeitszeiten Plane deine Arbeitszeit selbstständig um die Kernzeiten von 10:00 bis 15:00 und nutze unsere Homeoffice-Optionen. Faires Gehalt Profitiere von einem angemessenen Gehalt mit Möglichkeiten zur Steigerung. Menschenkontakt Freue Dich auf ein tolles Miteinander. Ganz gleich ob bei uns im Team oder mit unseren Kunden. Flache Hierarchien Erfahre Wertschätzung für deinen Einsatz. Menschlichkeit bildet unsere Basis. Weiterbildung Durch regelmäßige Produktschulungen kannst Du bei uns zu einem richtigen Experten werden und Kontakte knüpfen. Persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten sind auch jederzeit möglich. Unsere Jobs für dich! Unsere Jobs für dich! Gemeinsam, kreativ, nachhaltig! Wir stehen für den kreativen Einsatz von personalisierbaren Werbegeschenken, um die Werbebotschaften unserer Kunden zielgruppengerecht und wirkungsvoll auf den Markt zu bringen. Gestartet als kleines Unternehmen mit großen Träumen! Heute, 45+ Jahre später, sind wir dankbar für die Erfahrungen, die Erfolge, unser Wachstum und die Entwicklung zu einem nachhaltigen Unternehmen . Wir sind aber auch dankbar für die Menschen, die uns auf diesem Weg begleitet haben. Unser Engagement für gute Ideen, für Innovationen und für exzellenten Service ist stärker denn je, und wir freuen uns auf die Zukunft! Unsere Werte Engagiert, zuvorkommend und lösungsorientiert bieten wir einen professionellen Service, der es uns ermöglicht, schnell auf Kundenbedürfnisse zu reagieren. Entwicklung des idealen Markenbotschafters , der die Zielgruppe unserer Kunden perfekt anspricht und Freude auslöst. Unser Fokus liegt auf echter Nachhaltigkeit und CO2 kompensierten Versand , um Werbeartikel mit gutem Gewissen verschenken zu können. Soviel mehr als nur Arbeit Unser Zusammenhalt zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass wir uns bei der Arbeit gegenseitig unterstützen. Wir legen auch einen hohen Wert auf die Zwischenmenschlichkeit. Ausgelassen miteinander lachen, feiern und das Leben genießen: Das macht unsere Events aus! Entdecke unsere 40-Jahr Jubiläums-Broschüre (2018): Soziales Engagement & Nachhaltigkeit Die größte Aufgabe unserer Zeit besteht darin, unsere Umwelt zu erhalten. Als Unternehmen sehen wir uns in der Pflicht, unseren Beitrag zu leisten. Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeit fest in der Werbeartikelbranche zu etablieren. Wir legen großen Wert auf absolute Nachhaltigkeit. Das bedeutet, es geht nicht nur um das Produkt selbst, sondern um die gesamte Lieferkette. Unsere Priorität liegt darin, sowohl die Umwelt zu schonen als auch die Menschenrechte einzuhalten. Es ist uns wichtig, unseren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihr Werbeartikelsortiment zu 100% nachhaltig zusammenzustellen. Wir möchten dort helfen, wo Hilfe benötigt wird. So unterstützten wir beispielsweise die Roma-Kinderhilfe in Siebenbürgen. Zweimal jährlich werden Textilien, Geschirr, Schreibwaren und viele weitere Geschenke an die Kinder gespendet. Mittlerweile unterstützen wir Asha for children. Es bereitet uns Freude, anderen eine Freude zu machen. Unsere Jobs für Dich! Häufig gestellte Fragen Wie sieht die flexible Arbeitszeit bei der Werbemittelagentur Hagemann aus? Unser Kernzeiten sind von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Freitag). Das bedeutet, du solltest dich mit deinem Team abstimmen und deine Arbeitszeit um diese Kernzeiten herum planen. Werden Überstunden ausgeglichen? Wenn es Tage gibt, an denen viel zu tun ist, kannst du Überstunden aufbauen, die dann an anderen Tagen, wenn es ruhiger ist, ohne Probleme abgebaut werden können. Anders als in vielen anderen Unternehmen werden Überstunden bei uns nicht "unter den Teppich gekehrt". Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Ganz einfach und unkompliziert. Sobald wir Deine Kontaktdaten erhalten haben, melden wir uns zeitnah. Wir halten nichts davon unsere Bewerber lange warten zu lassen oder sie unnötig durch mehrere Bewerbungsrunden zu schicken. Was versteht die Werbemittelagentur Hagemann unter Nachhaltigkeit? Unsere Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir nicht nur Werbeartikel bieten, die auf ihrer komplette Wertschöpfungskette nachhaltig und fair sind, sondern auch zukunftsorientiert unser Unternehmen voranbringen. Wir stützen uns hierbei auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit "Ökologie", "Ökonomie" und "Soziales". Ein Arbeitgeber mit Zukunft ganz nach dem Motto: "Seit über 45 Jahre im Geschäft und noch lange nicht fertig!" Habe ich die Möglichkeit auf Homeoffice? Ja wir bieten Dir die Möglichkeit einmal die Woche oder für Termine (bspw. Handwerkertermin oder wenn die Kinder krank sein sollten) remote zu Arbeiten. Wir führen regelmäßige Gespräche mit unseren Mitarbeitern, um auf alle Wünsche eingehen zu können. Was sollte ich mitbringen um bei euch durchzustarten? Wenn Du gerne aktiv bei Projekten anpackst, zum Team beiträgst, Verantwortung übernimmst und mit Leidenschaft bei der Sache bist, dann bist Du bei uns an der richtigen Stelle. Onboarding bei Hagemann - wie läuft das ab? Hier wird man nicht einfach ins kalte Wasser geworfen. Wir haben einen strukturierten Einarbeitungsplan der es uns möglich macht perfekt auf Deine Stärken einzugehen. Geschäftsführung der Werbemittelagentur Hagemann Gemeinsam die Begeisterung an Werbeartikeln leben! Du willst noch mehr über uns wissen? Dann ruf uns einfach an oder schreib uns ne Mail! +49 (0) 8141 / 36 98 50 BEWERBUNG@der-hagemann.de Oder tippe deine Frage einfach in den Chat rechts unten auf der Seite! Zu den Jobs Impressum | Datenschutz | AGB © Copyright Werbemittelagentur Hagemann GmbH 2025 Werbemittelagentur Hagemann GmbH Ringstr. 4-6, 82223 Eichenau +49 (0) 8141 36 98 50 bewerbung@der-hagemann.de
- Unser Leitbild | Werbemittelagentur Hagemann
Wir machen die Welt ein Stück besser. Und inspirieren Menschen durch unser nachhaltiges Handeln, diesen Weg mit uns zu gehen. Unser Leitbild & Code of Conduct Unser tägliches Handeln folgt einem klaren Kompass: Verantwortung übernehmen, Vertrauen schaffen, Wandel ermöglichen. Mit unserem Leitbild geben wir Orientierung – für uns selbst und für alle, die den Weg mit uns gehen. Gemeinsam Verantwortung tragen "Seit 2017 gehen wir bei Hagemann einen klaren Weg in Richtung verantwortungsvolles Wirtschaften. Dabei verstehen wir unser Leitbild nicht als Absichtserklärung – sondern als gelebte Orientierung, wie wir handeln, entscheiden und gemeinsam mit unseren Partnern Wirkung entfalten." – Gertrud Hagemann, Inhaberin und Geschäftsführung der Agentur Unser CSR-Weg Der Einstieg in unseren CSR-Prozess begann mit einem kritischen Blick auf uns selbst: Woher kommen unsere Produkte? Wie transparent sind unsere Lieferketten? Wie können Werbegeschenke ressourcenschonend und zugleich wirkungsvoll gestaltet werden In zahlreichen Stakeholder-Dialogen haben wir zentrale Fragen diskutiert: Was macht ein verantwortungsvolles Werbegeschenk aus? Welche Materialien und Standards gelten als unbedenklich? Was erwarten unsere Kunden und Kundinnen hinsichtlich CO₂-Bilanz und Liefertransparenz? Die Antworten auf diese Fragen prägen unseren Weg – gemeinsam mit Mitarbeitenden, Lieferanten, Partnern und Kunden. Fortschritt mit Haltung: Unsere Maßnahmen Unser Leitbild zeigt sich nicht nur in Worten, sondern in konkretem Handeln. Hier ein Auszug aus den Maßnahmen, die wir bisher realisiert haben: Photovoltaik-Anlagen auf den Gebäudedächern 100% Ökostrom für Stromversorgung Umrüstung aller Gebäude auf LED-Technik Neue Heizungsanlage: 36% weniger Gasverbrauch Bahn statt Flug innerhalb Deutschlands Versand von Werbegeschenken seit 2018 ausschließlich über DHL ➡️ Mehr zu verantwortungsvoller Logistik erfahren Sie unter Transparente Lieferkette Unser Code of Conduct: Klarheit & Verlässlichkeit Der Code of Conduct bildet den verbindlichen Rahmen unseres unternehmerischen Handelns – nach innen wie nach außen. Er gilt für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Partnernn. Unsere Grundprinzipien: Respekt gegenüber Menschen, Kulturen und Umwelt Keine Toleranz für Diskriminierung oder Menschenrechtsverletzungen Verantwortungsvolles, vertrauensvolles und rechtssicheres Handeln Umwelt- und Ressourcenschutz als Leitlinie Transparente Kommunikation und Fairness im Wettbewerb Keine Korruption, keine Kartellabsprachen, klare Geschenkregeln (max. 50€) (Mehr Infos zu Steuerfreibeträge ) ➡️ Code of Conduct als Präsentation herunterladen Gemeinsam statt alleine Wir glauben, dass echter Wandel nur möglich ist, wenn alle mitgestalten. Deshalb setzen wir auf Dialog, Aufklärung und Partnerschaften – und laden Sie ein, mit uns zu gestalten. Bei Fragen, kontaktieren Sie mich gerne Z iyad Hayat Geschäftsführer der Werbemittelagentur Hagemann E-Mail: zhayat@der-hagemann.de Tel.: +49 (0) 8141 / 36 98 58 Wir gehen vorwärts, kommen Sie mit? Zurück zum CSR Bereich
Blogbeiträge (60)
- KI-Inhalte kennzeichnen: Guide für Social Media und Produktfotografie
Ein Produktfoto wirkt wie eine echte Aufnahme, zeigt aber eine Variante, die nie produziert wurde. Eine Person spricht in einem Video Worte, die sie nie gesagt hat. Ein Social-Media-Post wurde mit KI formuliert und anschließend von einer Redaktion vollständig geprüft. Muss alles gleich gekennzeichnet werden? Nein. Für Unternehmen kommt es darauf an, den konkreten Fall richtig einzuordnen. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung. Daneben greifen bereits heute deutsches Wettbewerbsrecht und die Regeln der einzelnen Social-Media-Plattformen. Dieser Leitfaden übersetzt diese Ebenen in konkrete Entscheidungen für Social Media, Produktfotografie und die Werbeartikelbranche. Er richtet sich an Marketing-, Social-Media-, E-Commerce- und Produktteams sowie an Agenturen und Lieferanten. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob irgendein Arbeitsschritt KI verwendet hat, sondern ob der veröffentlichte Inhalt künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurde, realistisch wirkt, vorhandene Personen oder Gegenstände nachbildet und für geschäftliche Entscheidungen relevant ist. Entscheidung in 60 Sekunden: Muss der Inhalt gekennzeichnet werden? Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich diese Reihenfolge: Enthält das veröffentlichte Endergebnis überhaupt KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte? Wenn nein, greift die KI-Kennzeichnung nicht. Handelt es sich um Bild, Video oder Audio, das vorhandenen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken kann? Dann als Deepfake kennzeichnen. Ist es ein KI-generierter oder manipulierter Text, der die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informieren soll? Dann kennzeichnen, sofern nicht die gesetzliche Ausnahme für menschliche Prüfung, redaktionelle Kontrolle und redaktionelle Verantwortung greift. Verlangt die genutzte Plattform auch in einem weitergehenden Fall ein KI-Label? Dann die Plattformfunktion aktivieren. Kann die Darstellung Kunden über ein Produkt täuschen? Dann reicht Kennzeichnung nicht: Das Bild muss korrigiert oder darf nicht als Verkaufsabbildung verwendet werden. Konkrete Einzelfälle: Wann KI-Inhalte kennzeichnen, wann nicht? Fall 1: Rechtschreibkorrektur oder Formulierungshilfe Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung erforderlich. Beispiel: Ein Mensch schreibt einen LinkedIn-Beitrag. Ein KI-Werkzeug korrigiert Rechtschreibung, kürzt Sätze oder schlägt alternative Überschriften vor. Die verantwortliche Person prüft und entscheidet über jede Aussage. Begründung: Der veröffentlichte Inhalt ist nicht allein wegen einer technischen Schreibhilfe kennzeichnungspflichtig. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sollte der menschliche Prüf- und Freigabeprozess dokumentiert sein. Fall 2: Vollständig KI-generierter Werbetext für ein normales Produkt Entscheidung: Nach Artikel 50 nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, wenn der Text nicht der Information über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse dient. Plattformregeln und interne Transparenzstandards bleiben zu prüfen. Beispiel: Eine KI formuliert eine Caption für eine neue Trinkflasche. Das Marketingteam prüft Material, Volumen, Lieferumfang und Werbeaussagen vor der Veröffentlichung. Wichtig: Ungeprüfte oder falsche Produktbehauptungen bleiben wettbewerbsrechtlich riskant. Die menschliche Sachprüfung ist unabhängig von einer KI-Kennzeichnung erforderlich. Fall 3: KI-generierter Ratgebertext zu einem Thema von öffentlichem Interesse Entscheidung: Kennzeichnen, wenn der Text ohne ausreichende menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung veröffentlicht wird. In der Regel keine zusätzliche Kennzeichnung nach der Textregel des Artikels 50 Absatz 4, wenn der Inhalt tatsächlich einen Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Beispiele für potenziell öffentlich relevante Themen sind politische Entscheidungen, Wahlen, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltregulierung oder wesentliche gesellschaftliche Debatten. Ob ein konkretes Thema darunter fällt, sollte bei Unsicherheit anwaltlich geprüft werden. Fall 4: Echte Produktaufnahme, nur Helligkeit und Staub korrigiert Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung erforderlich. Voraussetzung: Produktform, Material, Farbe, Veredelung, Zubehör und Anwendungssituation bleiben unverändert. Originaldatei und finale Version sollten archiviert werden. Die Plattform kann technische Metadaten dennoch erkennen und einen Hinweis anzeigen. Fall 5: Echte Produktaufnahme mit KI-generiertem neutralem Hintergrund Entscheidung: Meist keine Deepfake-Kennzeichnung, wenn ausschließlich ein neutraler Hintergrund ersetzt wird, der keine reale Situation behauptet, und das Produkt unverändert bleibt. Empfohlene Offenlegung: Bei sehr realistischer Anwendungsszene oder wenn die Plattform eine wesentliche KI-Bearbeitung erfasst, „Hintergrund KI-generiert, Produkt real fotografiert“ angeben und die Plattformfunktion aktivieren. Nicht zulässig wäre ein Hintergrund, der falsche Eigenschaften nahelegt – etwa eine nicht geprüfte Outdoor-Eignung, Lebensmittelechtheit oder Hitzebeständigkeit. Fall 6: Produkt wurde vollständig mit KI erzeugt, existiert aber in dieser Form Entscheidung: Kennzeichnen, wenn das Bild fotorealistisch wirkt und einem vorhandenen Produkt entspricht, sodass es für eine echte Fotografie gehalten werden kann. Zusätzlich erforderlich: Die Darstellung muss mit dem realen Produkt abgeglichen werden. Farbton, Proportionen, Material, Verschluss, Druckposition und Lieferumfang müssen stimmen. Für Shop und Angebot bleibt ein reales Muster oder eine technisch belastbare Freigabe erforderlich. Fall 7: KI-Visualisierung eines noch nicht produzierten Werbeartikels Entscheidung: Deutlich als „Visualisierung“, „Designentwurf“ oder „noch nicht produziertes Muster“ kennzeichnen. Das Bild darf nicht wie eine reale Referenz oder verbindliche Produktabbildung verwendet werden. Wird es auf Social Media fotorealistisch präsentiert, sollte zusätzlich das KI-Label der Plattform aktiviert werden. Fall 8: KI verändert Farbe, Material, Form oder Zubehör Entscheidung: Kennzeichnen und vor allem sachlich korrigieren. Ist die gezeigte Variante nicht lieferbar, darf das Bild nicht als Verkaufsabbildung eingesetzt werden. Ein Hinweis „KI-generiert“ beseitigt keine Irreführung. Zeigt das Bild beispielsweise Metall statt Kunststoff, einen erfundenen Deckel oder eine nicht verfügbare Farbe, muss die Darstellung an das tatsächliche Angebot angepasst werden. Fall 9: Synthetisches Model präsentiert einen realen Werbeartikel Entscheidung: Kennzeichnen, wenn die Person realistisch wirkt. Das Produkt muss korrekt wiedergegeben sein. Die synthetische Person darf keine reale Person imitieren oder deren Identität, Stimme oder Erscheinung ohne Rechteklärung übernehmen. Auch kulturelle, diskriminierende oder stereotype Darstellungen gehören in die Freigabeprüfung. Fall 10: Reale Person wird per KI verändert Entscheidung: Kennzeichnen, wenn Gesicht, Stimme, Aussagen oder Handlungen wesentlich verändert wurden und das Ergebnis echt wirken kann. Beispiele: Lippenbewegungen werden an neue Worte angepasst, eine Stimme wird geklont oder die Person wird in eine Situation gesetzt, die nie stattgefunden hat. Zusätzlich sind Einwilligung, Persönlichkeitsrechte und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Vorgaben zu prüfen. Fall 11: Avatar oder klar erkennbare Illustration Entscheidung: Nach der Deepfake-Regel häufig keine Kennzeichnung, wenn die Darstellung offensichtlich künstlich ist und nicht fälschlich authentisch wirken kann. Aber: TikTok, YouTube oder andere Plattformen können auch für vollständig generierte, nicht fotorealistische Inhalte eine Offenlegung verlangen oder anbieten. Die Upload-Einstellung bleibt deshalb zu prüfen. Fall 12: KI-generierte Stimme für ein Produktvideo Entscheidung: Kennzeichnen, wenn die Stimme realistisch ist oder eine vorhandene Person nachahmt. Eine neutrale synthetische Sprecherstimme ohne Bezug zu einer existierenden Person kann je nach konkreter Gestaltung außerhalb der Deepfake-Definition liegen. YouTube und TikTok können dennoch eine Offenlegung verlangen. Sicherer betrieblicher Standard: synthetische Stimmen transparent benennen. Fall 13: KI erstellt Untertitel, Übersetzung oder Transkript Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung, wenn Bild, Ton und Aussage nicht inhaltlich verändert werden. Die Übersetzung muss menschlich geprüft werden, insbesondere bei Produktmerkmalen, Sicherheitsangaben und rechtlichen Hinweisen. Werden neue Aussagen oder eine synthetische Tonspur erzeugt, ist der Fall neu zu bewerten. Fall 14: Deepfake zu satirischen oder künstlerischen Zwecken Entscheidung: Kennzeichnen. Artikel 50 erlaubt bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken eine angemessene Offenlegung, die die Darstellung nicht unnötig beeinträchtigt. Die Pflicht entfällt dadurch nicht vollständig. Fall 15: Politischer oder gesellschaftlicher Deepfake Entscheidung: Immer kennzeichnen; häufig bestehen zusätzliche Plattformverbote oder besondere Einschränkungen. Beispiele: Eine politische Person unterstützt scheinbar ein Produkt, eine Demonstration wird künstlich erweitert oder ein öffentliches Ereignis wird realistisch verändert. Solche Inhalte sollten vor Veröffentlichung zwingend rechtlich geprüft werden. Drei Ebenen, die getrennt geprüft werden müssen 1. AI Act Artikel 50 Absatz 2 richtet sich an Anbieter generativer Systeme und verlangt maschinenlesbare Markierungen. Für veröffentlichende Unternehmen ist Absatz 4 besonders relevant: Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. 2. Plattformregeln Instagram, Facebook, Threads, TikTok und YouTube können Inhalte automatisch markieren oder eine Offenlegung im Uploadprozess verlangen. Diese Regeln können weiter reichen als der AI Act. Deshalb ist ein Inhalt nicht allein dadurch regelkonform, dass nach dem Gesetz keine sichtbare Kennzeichnung erforderlich erscheint. Meta: „AI info“-Hinweise können aufgrund technischer Signale oder eigener Offenlegung erscheinen. TikTok: Vollständig generierte oder erheblich KI-bearbeitete Inhalte sollen beziehungsweise müssen nach den aktuellen Richtlinien gekennzeichnet werden; Content Credentials können automatische Labels auslösen. YouTube: Realistische und wesentlich veränderte oder synthetische Inhalte sind über die Upload-Einstellung offenzulegen; geringfügige Bearbeitungen werden anders behandelt. Weitere Plattformen: Aktuelle Hilfe und Uploadansicht vor Veröffentlichung prüfen. 3. Wettbewerbsrecht und Produktwahrheit § 5 UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. § 5a UWG erfasst das Vorenthalten wesentlicher Informationen. Ein KI-Label ist deshalb keine Erlaubnis für falsche Produktmerkmale. Die Abbildung muss zusammen mit Beschreibung und Angebot einen zutreffenden Gesamteindruck vermitteln. Vorgehensweise für Social Media Original sichern: reales Foto, Video, Audio oder Ausgangstext archivieren. KI-Einsatz dokumentieren: Werkzeug und wesentliche Änderungen festhalten. Fall auswählen: anhand der 15 Einzelfälle einordnen. Produkt prüfen: Datenblatt, Muster, Farben, Material und Lieferumfang abgleichen. Rechte prüfen: Personen, Stimmen, Marken, Designs und Ausgangsmaterial klären. AI Act prüfen: Deepfake oder öffentlich relevanter KI-Text? Plattform prüfen: aktuelle Uploadfunktion und Richtlinie kontrollieren. Kennzeichnung setzen: konkret benennen, welcher Teil künstlich ist. Freigabe dokumentieren: verantwortliche Person und Version festhalten. Nach Upload kontrollieren: Label, Caption und Vorschaubild prüfen. So sollte die Kennzeichnung formuliert sein „Bild mit generativer KI erstellt.“ „Produkt real fotografiert; Hintergrund KI-generiert.“ „Visualisierung eines noch nicht produzierten Musters.“ „Video enthält eine synthetische Sprecherstimme.“ „Gesicht und Stimme wurden mit KI verändert.“ „KI-gestützter Entwurf, redaktionell geprüft und verantwortet von [Unternehmen/Redaktion].“ Ein allgemeiner Hashtag wie #ki reicht als alleinige Information oft nicht aus. Die Offenlegung sollte gut wahrnehmbar, eindeutig zuordenbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Zusätzlich ist die jeweilige Plattformfunktion zu verwenden. Produktfotografie: verbindlicher Freigabestandard für Werbeartikel Für Werbeartikel empfiehlt sich ein strengerer interner Standard als das gesetzliche Minimum. Der Grund: Schon kleine Abweichungen bei Material, Veredelungsfläche oder Zubehör können Angebot, Einkauf und Produktion beeinflussen. Shop- und Angebotsbilder nur freigeben, wenn das dargestellte Produkt tatsächlich lieferbar ist. KI-Visualisierungen nie als reale Kundenreferenz darstellen. Designentwürfe eindeutig als Visualisierung kennzeichnen. Originalfoto und KI-Version gemeinsam archivieren. Veredelungsposition, Druckgröße und Farben technisch prüfen. Ein reales Muster vor verbindlicher Produktionsfreigabe einsetzen. Lieferumfang und optionale Bestandteile eindeutig beschreiben. Produkteigenschaften niemals aus der KI-Darstellung ableiten. Ein KI-Bild darf Inspiration liefern. Es ersetzt jedoch weder Produktdatenblatt noch Musterprüfung. Mehr zur Bedeutung des realen Produkterlebnisses erklärt der Beitrag „Die Psychologie der Haptik“. Typische Fehler „Mit KI erstellt“ wird als Freigabe für unzutreffende Produktbilder verstanden. Nur die Caption wird geprüft, nicht das Vorschaubild. Ein Konzeptbild wandert später ohne Hinweis in Shop oder Angebot. Eine synthetische Person wird nicht gekennzeichnet, weil sie niemanden konkret darstellen soll. Metadaten und Content Credentials werden beim Export entfernt. Die Redaktion dokumentiert ihre menschliche Prüfung nicht. Plattformregeln werden mit dem AI Act verwechselt. Eine alte Plattform-Checkliste wird nicht aktualisiert. Bei Zweifeln entscheidet allein das Marketing ohne Rechtsprüfung. Checkliste vor der Veröffentlichung Wurde der veröffentlichte Inhalt durch KI erzeugt oder wesentlich verändert? Kann er für eine echte Aufnahme oder Aussage gehalten werden? Ähnelt er einer vorhandenen Person, Stimme, einem Produkt, Ort oder Ereignis? Ist es ein Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Sind menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung dokumentiert? Stimmt jedes sichtbare Produktmerkmal mit dem realen Artikel überein? Ist das Bild nur Konzept oder bereits eine verbindliche Produktdarstellung? Verlangt die Plattform ein eigenes KI-Label? Ist die Kennzeichnung konkret, sichtbar und eindeutig zugeordnet? Sind Persönlichkeits-, Marken-, Design- und Urheberrechte geprüft? Existiert bei Verkaufsdarstellungen ein reales Muster oder eine belastbare Freigabe? Wurde bei Unsicherheit eine Rechtsberatung konsultiert? FAQ: klare Antworten für die Praxis Muss jeder mit KI geschriebene Social-Media-Post gekennzeichnet werden? Nein. Reine Formulierungs-, Übersetzungs- oder Korrekturhilfe löst nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnung aus. Bei KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist zu kennzeichnen, sofern nicht die Ausnahme für menschliche Prüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle und eine verantwortliche Person greift. Muss ein vollständig KI-generierter Werbetext gekennzeichnet werden? Nicht automatisch nach der Textregel des Artikels 50, wenn er nur ein gewöhnliches Produkt bewirbt und keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse behandelt. Plattformregeln können dennoch eine Offenlegung verlangen. Alle Produktangaben müssen sachlich geprüft werden. Muss ein KI-generiertes Produktbild gekennzeichnet werden? Ja, wenn es fotorealistisch wirkt, einem vorhandenen Produkt ähnelt und für eine echte Aufnahme gehalten werden kann. Ein noch nicht produzierter Entwurf ist zusätzlich klar als Visualisierung zu bezeichnen. Muss eine normale Retusche gekennzeichnet werden? In der Regel nein, wenn nur Staub, Belichtung oder Freistellung korrigiert werden und Aussage sowie Produkt unverändert bleiben. Werden Farbe, Form, Material, Zubehör oder Anwendungssituation verändert, liegt keine bloße Retusche mehr vor. Muss ein KI-Hintergrund gekennzeichnet werden? Ein neutraler synthetischer Hintergrund ohne behauptete reale Situation erfordert häufig keine Deepfake-Kennzeichnung. Bei einer realistisch wirkenden Anwendungsszene oder einer Plattformvorgabe sollte „Hintergrund KI-generiert“ angegeben werden. Muss ein synthetisches Model gekennzeichnet werden? Ja, wenn es wie eine echte Person wirkt. Zusätzlich darf die Darstellung keine reale Person imitieren und das präsentierte Produkt nicht verfälschen. Muss eine KI-Stimme gekennzeichnet werden? Ja, wenn sie eine reale Person nachahmt oder den Eindruck einer authentischen menschlichen Aussage erzeugt. Für neutrale synthetische Sprecherstimmen können Plattformregeln weitergehende Labels verlangen; als Unternehmensstandard empfiehlt sich die Offenlegung. Reicht ein Hashtag? Nein, nicht als verlässlicher Standard. Besser sind das Plattformlabel und ein klarer Satz, der Art und Umfang der KI-Nutzung nennt. Darf ein falsch dargestelltes Produkt mit KI-Hinweis beworben werden? Nein. Eine Kennzeichnung beseitigt keine Irreführung. Falsche Produktmerkmale müssen korrigiert werden; andernfalls darf das Bild nicht als Verkaufsabbildung eingesetzt werden. Was gilt bei Unsicherheit? Veröffentlichung pausieren, den Fall dokumentieren und eine auf Wettbewerbs-, Medien- oder IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin beziehungsweise einen entsprechenden Rechtsanwalt konsultieren. Haftungsausschluss Die Werbemittelagentur Hagemann GmbH stellt die Inhalte dieses Beitrags ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Orientierungszwecken bereit. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Übertragbarkeit der Informationen auf einen konkreten Einzelfall. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen entstehen. Gesetze, behördliche Auslegungen und Plattformregeln können sich kurzfristig ändern. Wenn Fragen, Unklarheiten oder rechtlich relevante Grenzfälle bestehen, sollte vor Veröffentlichung oder Nutzung eine qualifizierte Rechtsanwältin oder ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Fazit Der praktische Grundsatz lautet: Technische Hilfe im Hintergrund muss meist nicht sichtbar gekennzeichnet werden. Realistische KI-Manipulationen an Personen, Stimmen, Produkten oder Ereignissen müssen gekennzeichnet werden, wenn sie fälschlich authentisch wirken können. Bei Produktbildern kommt eine zweite Pflicht hinzu: Die Darstellung muss sachlich stimmen. Unternehmen sollten deshalb nicht jeden KI-Einsatz pauschal labeln, aber jeden veröffentlichten Inhalt systematisch prüfen. Mit dokumentierter Redaktion, realen Produktdaten, klarer Plattformkennzeichnung und anwaltlicher Prüfung echter Grenzfälle wird aus Unsicherheit ein belastbarer Prozess. Für die organisatorische Einbindung in Produktauswahl, Freigabe, Shop, Lagerung und Versand kann der Werbeartikel-Fullservice als Prozessrahmen dienen. Rechtsquellen und offizielle Plattforminformationen Verordnung (EU) 2024/1689 – insbesondere Artikel 3 Nummer 60, Artikel 50 und Artikel 113 EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content EU-Kommission: EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen § 5a UWG – Irreführung durch Unterlassen § 2 UrhG – Geschützte Werke Meta: Kennzeichnung KI-generierter Inhalte TikTok Help Center: KI-generierte Inhalte YouTube-Hilfe: veränderte oder synthetische Inhalte offenlegen Stand: 16. Juli 2026. Der EU Code of Practice ist ein freiwilliges Instrument zur Unterstützung der Compliance. Verbindlich sind die einschlägigen Vorschriften des AI Act und weitere anwendbare Gesetze. Drei ähnliche Beiträge Erzählen, begeistern, überzeugen: Warum Storytelling so wichtig ist Die Psychologie der Haptik: Warum wir Dinge gerne anfassen Werbeartikel – die oft unterschätzten Marketingchampions
- Werbemittelagentur Hagemann verfolgt nachhaltige Unternehmensstrategie
Verantwortungsbewusstes Handeln ist nicht nur ethisch erstrebenswert, sondern nützt auch dem Markenimage. Mit nachhaltigen Werbegeschenken zeigen Unternehmen, dass sie sich ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) bewusst sind – und hinterlassen einen positiven Eindruck bei ihren Kunden und Mitarbeitern. Die Werbemittelagentur Hagemann, ein Fullservice-Anbieter für die Gestaltung, Beschaffung, Lagerung und Verteilung von Werbemitteln, plant, ab 2021 komplett klimaneutrale Werbeartikel anzubieten. Darüber hinaus arbeitet der Dienstleister daran, seine Lieferketten für die Kunden so transparent wie möglich zu machen. Die Werbemittelagentur Hagemann hat eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und setzt diese um. Bereits seit 2018 werden alle Produkte per DHL GoGreen klimaneutral an die Kunden versandt. So hat die Agentur 2018 8,77 Tonnen und 2019 5,13 Tonnen CO2 eingespart. Nächstes Ziel ist es, klimaneutrale Produkte zu entwickeln, das heißt: Weder die Herstellung noch der Transport und Versand erhöhen die Menge an klimaschädlichen Treibhausgasen in der Atmosphäre. Mit solchen Werbeartikeln leisten Unternehmen einen direkten Beitrag zum Umweltschutz. Zudem müssen sie sie nicht in ihrer Klimabilanz aufführen, da keine CO2-Emissionen anfallen. Transparente Lieferketten Um eine ökologisch und sozial nachhaltige Produktion zu gewährleisten, wählt die Werbemittelagentur Hagemann ihre Lieferanten nach entsprechenden Kriterien aus. Sie müssen transparent nachweisen können, dass sie diverse Anforderungen erfüllen. Ein Muss-Kriterium ist zum Beispiel, dass an den Produktionsstätten die Einhaltung sozialer Standards sichergestellt ist – etwa durch eine Zertifizierung gemäß der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Der BSCI-Verhaltenskodex beinhaltet unter anderem eine angemessene Vergütung der Mitarbeiter, zumutbare Arbeitszeiten und das Verbot von Kinderarbeit. Auch die Produkte selbst müssen gesetzliche Normen erfüllen, etwa die Spielzeugrichtlinie EN 71 für schadstofffreie Spielwaren. Viele Lieferanten können darüber hinaus weitere anerkannte Siegel und Zertifizierungen für Nachhaltigkeit vorweisen. Messbare Indikatoren Rolf Janka, ehemaliger Geschäftsführer der Werbemittelagentur Hagemann, sagt: „Unsere Vision ist es, Unternehmen und Empfängern Werbeartikel zu bieten, die das berechtigte Gefühl vermitteln, wertvoll im Sinne der Nachhaltigkeit zu sein. Nachhaltigkeit ist unseren Kunden laut unserer aktuellen Kundenbefragung äußerst wichtig. 2020 haben wir eine Erklärung gemäß dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex vorgelegt. Aufgeschlüsselt nach den 20 Leistungsindikatoren des DNK, haben wir darin unsere bisherigen Erfolge und weiteren Pläne festgehalten. Gerne lassen wir uns in Zukunft daran messen – denn wir meinen es ernst mit diesem so wichtigen Thema.“
- Soziales Engagement in Puchheim & Eichenau
Die Namen auf dem Gruppenbild (von rechts): Norbert Seidl, Bürgermeister Puchheim; Peter Münster, Bürgermeister Eichenau; Ziyad Hayat, Geschäftsführer Hagemanngruppe; Uschi Homann, Tafel Puchheim-Eichenau; Katrin Rizzi, Geschäftsführerin der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck; Renate Gabrysch, Tafel Puchheim-Eichenau; Gisela König, Tafel Puchheim-Eichenau; Gertrud Hagemann, Geschäftsführung Hagemanngruppe; Valentin Spiess, Tafel Puchheim-Eichenau "Es ist ein Privileg, anderen Menschen helfen zu können" Eine Osterüberraschung kam am 10.04.25 an die Tafel Puchheim-Eichenau: 390 große Papiertüten, gefüllt mit Allerlei. Ob Puzzle oder Powerbank, ob Notizbücher, Malstifte, Thermoflaschen oder Rucksäcke - kaum eine Tasche ist identisch befüllt. Die Mitarbeiter der Hagemanngruppe aus Eichenau haben sich die Aktion einfallen lassen, als sie von den vielen Menschen und Familien hörten, die von der Tafel mit dem Nötigsten zum Leben versorgt werden. „Es ist ein Privileg, anderen Menschen helfen zu können“ sagt sich schon lange Familie Hagemann aus Eichenau. Immer wieder gibt es von dort Hilfestellungen. Vor 3 Jahren waren es die vielen neu angekommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Kleingartenverein ein Osterfest feiern konnten. Davor eine Frischwasser-Versorgung für ein Bergdorf in Myanmar, eine Paten-Familie der Roma oder zwei Patenkinder in Nepal, die eine vollumfängliche Ganzjahresbetreuung garantiert bekommen – inklusive Zugang zu Bildung. Nunmehr kam Michael Hagemann auf die Idee und hat das eigene Lager nach Artikeln durchforstet, die sich durch Sortimentswechsel der vergangenen Jahre angesammelt haben. So konnten nun über 1.000 nagelneue Artikel gespendet werden. Sie wurden gerne im Lager Hagemann gepackt – und damit es auch eine Überraschung wird, hat man diese mit einem netten Aufkleber oben verschlossen. So konnte man nicht erkennen, was in welcher Tüte ist. Eine Oster-Überraschung eben. Zur Ausgabe kamen natürlich Bürgermeister Norbert Seidl (Puchheim) und Peter Münster (Eichenau) wie auch Katrin Rizzi, die Geschäftsführerin der Bürgerstiftung für den Landkreis FFB (Träger der Tafel). Ebenso vertreten waren die Leiterinnen Gisela König und Renate Gabrysch von der Tafel Puchheim-Eichenau. Sie alle bedankten sich persönlich bei der Geschäftsleitung Gertrud Hagemann und dem Mitgeschäftsführer Ziyad Hayat für diese Geste. Dass aber die ehrenamtlichen Helfer nicht leer ausgehen, gab es noch obendrein dank der Mithilfe von Nicole Unholzer von Unholzer Reisen in Olching einen großen Omnibus: Alle mithelfenden Ehrenamtliche wurden eingeladen zu einem Tagesausflug am 18. Mai. Es geht nach Regensburg und weiter nach Wiesent in den Nepal-Park und über Walhalla wieder zurück. Es sei „eine besondere Wertschätzung für die besondere Hilfe, die die Tafel ehrenamtlich leistet. Wir sagen gerne für diesen großartigen Einsatz herzlich DANKE“ , verabschiedete sich Gertrud Hagemann nach der Übergabe. Die Tafel Puchheim Eichenau – ein Projekt der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck – unterstützt an zwei Tagen in der Woche 280 Haushalte. Das entspricht etwa 180 Kindern und 340 Erwachsenen.
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