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- KI-Inhalte kennzeichnen: Guide für Social Media und Produktfotografie
Ein Produktfoto wirkt wie eine echte Aufnahme, zeigt aber eine Variante, die nie produziert wurde. Eine Person spricht in einem Video Worte, die sie nie gesagt hat. Ein Social-Media-Post wurde mit KI formuliert und anschließend von einer Redaktion vollständig geprüft. Muss alles gleich gekennzeichnet werden? Nein. Für Unternehmen kommt es darauf an, den konkreten Fall richtig einzuordnen. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung. Daneben greifen bereits heute deutsches Wettbewerbsrecht und die Regeln der einzelnen Social-Media-Plattformen. Dieser Leitfaden übersetzt diese Ebenen in konkrete Entscheidungen für Social Media, Produktfotografie und die Werbeartikelbranche. Er richtet sich an Marketing-, Social-Media-, E-Commerce- und Produktteams sowie an Agenturen und Lieferanten. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob irgendein Arbeitsschritt KI verwendet hat, sondern ob der veröffentlichte Inhalt künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurde, realistisch wirkt, vorhandene Personen oder Gegenstände nachbildet und für geschäftliche Entscheidungen relevant ist. Entscheidung in 60 Sekunden: Muss der Inhalt gekennzeichnet werden? Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich diese Reihenfolge: Enthält das veröffentlichte Endergebnis überhaupt KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte? Wenn nein, greift die KI-Kennzeichnung nicht. Handelt es sich um Bild, Video oder Audio, das vorhandenen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken kann? Dann als Deepfake kennzeichnen. Ist es ein KI-generierter oder manipulierter Text, der die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informieren soll? Dann kennzeichnen, sofern nicht die gesetzliche Ausnahme für menschliche Prüfung, redaktionelle Kontrolle und redaktionelle Verantwortung greift. Verlangt die genutzte Plattform auch in einem weitergehenden Fall ein KI-Label? Dann die Plattformfunktion aktivieren. Kann die Darstellung Kunden über ein Produkt täuschen? Dann reicht Kennzeichnung nicht: Das Bild muss korrigiert oder darf nicht als Verkaufsabbildung verwendet werden. Konkrete Einzelfälle: Wann KI-Inhalte kennzeichnen, wann nicht? Fall 1: Rechtschreibkorrektur oder Formulierungshilfe Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung erforderlich. Beispiel: Ein Mensch schreibt einen LinkedIn-Beitrag. Ein KI-Werkzeug korrigiert Rechtschreibung, kürzt Sätze oder schlägt alternative Überschriften vor. Die verantwortliche Person prüft und entscheidet über jede Aussage. Begründung: Der veröffentlichte Inhalt ist nicht allein wegen einer technischen Schreibhilfe kennzeichnungspflichtig. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sollte der menschliche Prüf- und Freigabeprozess dokumentiert sein. Fall 2: Vollständig KI-generierter Werbetext für ein normales Produkt Entscheidung: Nach Artikel 50 nicht automatisch kennzeichnungspflichtig, wenn der Text nicht der Information über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse dient. Plattformregeln und interne Transparenzstandards bleiben zu prüfen. Beispiel: Eine KI formuliert eine Caption für eine neue Trinkflasche. Das Marketingteam prüft Material, Volumen, Lieferumfang und Werbeaussagen vor der Veröffentlichung. Wichtig: Ungeprüfte oder falsche Produktbehauptungen bleiben wettbewerbsrechtlich riskant. Die menschliche Sachprüfung ist unabhängig von einer KI-Kennzeichnung erforderlich. Fall 3: KI-generierter Ratgebertext zu einem Thema von öffentlichem Interesse Entscheidung: Kennzeichnen, wenn der Text ohne ausreichende menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung veröffentlicht wird. In der Regel keine zusätzliche Kennzeichnung nach der Textregel des Artikels 50 Absatz 4, wenn der Inhalt tatsächlich einen Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Beispiele für potenziell öffentlich relevante Themen sind politische Entscheidungen, Wahlen, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltregulierung oder wesentliche gesellschaftliche Debatten. Ob ein konkretes Thema darunter fällt, sollte bei Unsicherheit anwaltlich geprüft werden. Fall 4: Echte Produktaufnahme, nur Helligkeit und Staub korrigiert Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung erforderlich. Voraussetzung: Produktform, Material, Farbe, Veredelung, Zubehör und Anwendungssituation bleiben unverändert. Originaldatei und finale Version sollten archiviert werden. Die Plattform kann technische Metadaten dennoch erkennen und einen Hinweis anzeigen. Fall 5: Echte Produktaufnahme mit KI-generiertem neutralem Hintergrund Entscheidung: Meist keine Deepfake-Kennzeichnung, wenn ausschließlich ein neutraler Hintergrund ersetzt wird, der keine reale Situation behauptet, und das Produkt unverändert bleibt. Empfohlene Offenlegung: Bei sehr realistischer Anwendungsszene oder wenn die Plattform eine wesentliche KI-Bearbeitung erfasst, „Hintergrund KI-generiert, Produkt real fotografiert“ angeben und die Plattformfunktion aktivieren. Nicht zulässig wäre ein Hintergrund, der falsche Eigenschaften nahelegt – etwa eine nicht geprüfte Outdoor-Eignung, Lebensmittelechtheit oder Hitzebeständigkeit. Fall 6: Produkt wurde vollständig mit KI erzeugt, existiert aber in dieser Form Entscheidung: Kennzeichnen, wenn das Bild fotorealistisch wirkt und einem vorhandenen Produkt entspricht, sodass es für eine echte Fotografie gehalten werden kann. Zusätzlich erforderlich: Die Darstellung muss mit dem realen Produkt abgeglichen werden. Farbton, Proportionen, Material, Verschluss, Druckposition und Lieferumfang müssen stimmen. Für Shop und Angebot bleibt ein reales Muster oder eine technisch belastbare Freigabe erforderlich. Fall 7: KI-Visualisierung eines noch nicht produzierten Werbeartikels Entscheidung: Deutlich als „Visualisierung“, „Designentwurf“ oder „noch nicht produziertes Muster“ kennzeichnen. Das Bild darf nicht wie eine reale Referenz oder verbindliche Produktabbildung verwendet werden. Wird es auf Social Media fotorealistisch präsentiert, sollte zusätzlich das KI-Label der Plattform aktiviert werden. Fall 8: KI verändert Farbe, Material, Form oder Zubehör Entscheidung: Kennzeichnen und vor allem sachlich korrigieren. Ist die gezeigte Variante nicht lieferbar, darf das Bild nicht als Verkaufsabbildung eingesetzt werden. Ein Hinweis „KI-generiert“ beseitigt keine Irreführung. Zeigt das Bild beispielsweise Metall statt Kunststoff, einen erfundenen Deckel oder eine nicht verfügbare Farbe, muss die Darstellung an das tatsächliche Angebot angepasst werden. Fall 9: Synthetisches Model präsentiert einen realen Werbeartikel Entscheidung: Kennzeichnen, wenn die Person realistisch wirkt. Das Produkt muss korrekt wiedergegeben sein. Die synthetische Person darf keine reale Person imitieren oder deren Identität, Stimme oder Erscheinung ohne Rechteklärung übernehmen. Auch kulturelle, diskriminierende oder stereotype Darstellungen gehören in die Freigabeprüfung. Fall 10: Reale Person wird per KI verändert Entscheidung: Kennzeichnen, wenn Gesicht, Stimme, Aussagen oder Handlungen wesentlich verändert wurden und das Ergebnis echt wirken kann. Beispiele: Lippenbewegungen werden an neue Worte angepasst, eine Stimme wird geklont oder die Person wird in eine Situation gesetzt, die nie stattgefunden hat. Zusätzlich sind Einwilligung, Persönlichkeitsrechte und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Vorgaben zu prüfen. Fall 11: Avatar oder klar erkennbare Illustration Entscheidung: Nach der Deepfake-Regel häufig keine Kennzeichnung, wenn die Darstellung offensichtlich künstlich ist und nicht fälschlich authentisch wirken kann. Aber: TikTok, YouTube oder andere Plattformen können auch für vollständig generierte, nicht fotorealistische Inhalte eine Offenlegung verlangen oder anbieten. Die Upload-Einstellung bleibt deshalb zu prüfen. Fall 12: KI-generierte Stimme für ein Produktvideo Entscheidung: Kennzeichnen, wenn die Stimme realistisch ist oder eine vorhandene Person nachahmt. Eine neutrale synthetische Sprecherstimme ohne Bezug zu einer existierenden Person kann je nach konkreter Gestaltung außerhalb der Deepfake-Definition liegen. YouTube und TikTok können dennoch eine Offenlegung verlangen. Sicherer betrieblicher Standard: synthetische Stimmen transparent benennen. Fall 13: KI erstellt Untertitel, Übersetzung oder Transkript Entscheidung: In der Regel keine sichtbare KI-Kennzeichnung, wenn Bild, Ton und Aussage nicht inhaltlich verändert werden. Die Übersetzung muss menschlich geprüft werden, insbesondere bei Produktmerkmalen, Sicherheitsangaben und rechtlichen Hinweisen. Werden neue Aussagen oder eine synthetische Tonspur erzeugt, ist der Fall neu zu bewerten. Fall 14: Deepfake zu satirischen oder künstlerischen Zwecken Entscheidung: Kennzeichnen. Artikel 50 erlaubt bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken eine angemessene Offenlegung, die die Darstellung nicht unnötig beeinträchtigt. Die Pflicht entfällt dadurch nicht vollständig. Fall 15: Politischer oder gesellschaftlicher Deepfake Entscheidung: Immer kennzeichnen; häufig bestehen zusätzliche Plattformverbote oder besondere Einschränkungen. Beispiele: Eine politische Person unterstützt scheinbar ein Produkt, eine Demonstration wird künstlich erweitert oder ein öffentliches Ereignis wird realistisch verändert. Solche Inhalte sollten vor Veröffentlichung zwingend rechtlich geprüft werden. Drei Ebenen, die getrennt geprüft werden müssen 1. AI Act Artikel 50 Absatz 2 richtet sich an Anbieter generativer Systeme und verlangt maschinenlesbare Markierungen. Für veröffentlichende Unternehmen ist Absatz 4 besonders relevant: Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. 2. Plattformregeln Instagram, Facebook, Threads, TikTok und YouTube können Inhalte automatisch markieren oder eine Offenlegung im Uploadprozess verlangen. Diese Regeln können weiter reichen als der AI Act. Deshalb ist ein Inhalt nicht allein dadurch regelkonform, dass nach dem Gesetz keine sichtbare Kennzeichnung erforderlich erscheint. Meta: „AI info“-Hinweise können aufgrund technischer Signale oder eigener Offenlegung erscheinen. TikTok: Vollständig generierte oder erheblich KI-bearbeitete Inhalte sollen beziehungsweise müssen nach den aktuellen Richtlinien gekennzeichnet werden; Content Credentials können automatische Labels auslösen. YouTube: Realistische und wesentlich veränderte oder synthetische Inhalte sind über die Upload-Einstellung offenzulegen; geringfügige Bearbeitungen werden anders behandelt. Weitere Plattformen: Aktuelle Hilfe und Uploadansicht vor Veröffentlichung prüfen. 3. Wettbewerbsrecht und Produktwahrheit § 5 UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. § 5a UWG erfasst das Vorenthalten wesentlicher Informationen. Ein KI-Label ist deshalb keine Erlaubnis für falsche Produktmerkmale. Die Abbildung muss zusammen mit Beschreibung und Angebot einen zutreffenden Gesamteindruck vermitteln. Vorgehensweise für Social Media Original sichern: reales Foto, Video, Audio oder Ausgangstext archivieren. KI-Einsatz dokumentieren: Werkzeug und wesentliche Änderungen festhalten. Fall auswählen: anhand der 15 Einzelfälle einordnen. Produkt prüfen: Datenblatt, Muster, Farben, Material und Lieferumfang abgleichen. Rechte prüfen: Personen, Stimmen, Marken, Designs und Ausgangsmaterial klären. AI Act prüfen: Deepfake oder öffentlich relevanter KI-Text? Plattform prüfen: aktuelle Uploadfunktion und Richtlinie kontrollieren. Kennzeichnung setzen: konkret benennen, welcher Teil künstlich ist. Freigabe dokumentieren: verantwortliche Person und Version festhalten. Nach Upload kontrollieren: Label, Caption und Vorschaubild prüfen. So sollte die Kennzeichnung formuliert sein „Bild mit generativer KI erstellt.“ „Produkt real fotografiert; Hintergrund KI-generiert.“ „Visualisierung eines noch nicht produzierten Musters.“ „Video enthält eine synthetische Sprecherstimme.“ „Gesicht und Stimme wurden mit KI verändert.“ „KI-gestützter Entwurf, redaktionell geprüft und verantwortet von [Unternehmen/Redaktion].“ Ein allgemeiner Hashtag wie #ki reicht als alleinige Information oft nicht aus. Die Offenlegung sollte gut wahrnehmbar, eindeutig zuordenbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein. Zusätzlich ist die jeweilige Plattformfunktion zu verwenden. Produktfotografie: verbindlicher Freigabestandard für Werbeartikel Für Werbeartikel empfiehlt sich ein strengerer interner Standard als das gesetzliche Minimum. Der Grund: Schon kleine Abweichungen bei Material, Veredelungsfläche oder Zubehör können Angebot, Einkauf und Produktion beeinflussen. Shop- und Angebotsbilder nur freigeben, wenn das dargestellte Produkt tatsächlich lieferbar ist. KI-Visualisierungen nie als reale Kundenreferenz darstellen. Designentwürfe eindeutig als Visualisierung kennzeichnen. Originalfoto und KI-Version gemeinsam archivieren. Veredelungsposition, Druckgröße und Farben technisch prüfen. Ein reales Muster vor verbindlicher Produktionsfreigabe einsetzen. Lieferumfang und optionale Bestandteile eindeutig beschreiben. Produkteigenschaften niemals aus der KI-Darstellung ableiten. Ein KI-Bild darf Inspiration liefern. Es ersetzt jedoch weder Produktdatenblatt noch Musterprüfung. Mehr zur Bedeutung des realen Produkterlebnisses erklärt der Beitrag „Die Psychologie der Haptik“. Typische Fehler „Mit KI erstellt“ wird als Freigabe für unzutreffende Produktbilder verstanden. Nur die Caption wird geprüft, nicht das Vorschaubild. Ein Konzeptbild wandert später ohne Hinweis in Shop oder Angebot. Eine synthetische Person wird nicht gekennzeichnet, weil sie niemanden konkret darstellen soll. Metadaten und Content Credentials werden beim Export entfernt. Die Redaktion dokumentiert ihre menschliche Prüfung nicht. Plattformregeln werden mit dem AI Act verwechselt. Eine alte Plattform-Checkliste wird nicht aktualisiert. Bei Zweifeln entscheidet allein das Marketing ohne Rechtsprüfung. Checkliste vor der Veröffentlichung Wurde der veröffentlichte Inhalt durch KI erzeugt oder wesentlich verändert? Kann er für eine echte Aufnahme oder Aussage gehalten werden? Ähnelt er einer vorhandenen Person, Stimme, einem Produkt, Ort oder Ereignis? Ist es ein Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse? Sind menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung dokumentiert? Stimmt jedes sichtbare Produktmerkmal mit dem realen Artikel überein? Ist das Bild nur Konzept oder bereits eine verbindliche Produktdarstellung? Verlangt die Plattform ein eigenes KI-Label? Ist die Kennzeichnung konkret, sichtbar und eindeutig zugeordnet? Sind Persönlichkeits-, Marken-, Design- und Urheberrechte geprüft? Existiert bei Verkaufsdarstellungen ein reales Muster oder eine belastbare Freigabe? Wurde bei Unsicherheit eine Rechtsberatung konsultiert? FAQ: klare Antworten für die Praxis Muss jeder mit KI geschriebene Social-Media-Post gekennzeichnet werden? Nein. Reine Formulierungs-, Übersetzungs- oder Korrekturhilfe löst nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnung aus. Bei KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist zu kennzeichnen, sofern nicht die Ausnahme für menschliche Prüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle und eine verantwortliche Person greift. Muss ein vollständig KI-generierter Werbetext gekennzeichnet werden? Nicht automatisch nach der Textregel des Artikels 50, wenn er nur ein gewöhnliches Produkt bewirbt und keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse behandelt. Plattformregeln können dennoch eine Offenlegung verlangen. Alle Produktangaben müssen sachlich geprüft werden. Muss ein KI-generiertes Produktbild gekennzeichnet werden? Ja, wenn es fotorealistisch wirkt, einem vorhandenen Produkt ähnelt und für eine echte Aufnahme gehalten werden kann. Ein noch nicht produzierter Entwurf ist zusätzlich klar als Visualisierung zu bezeichnen. Muss eine normale Retusche gekennzeichnet werden? In der Regel nein, wenn nur Staub, Belichtung oder Freistellung korrigiert werden und Aussage sowie Produkt unverändert bleiben. Werden Farbe, Form, Material, Zubehör oder Anwendungssituation verändert, liegt keine bloße Retusche mehr vor. Muss ein KI-Hintergrund gekennzeichnet werden? Ein neutraler synthetischer Hintergrund ohne behauptete reale Situation erfordert häufig keine Deepfake-Kennzeichnung. Bei einer realistisch wirkenden Anwendungsszene oder einer Plattformvorgabe sollte „Hintergrund KI-generiert“ angegeben werden. Muss ein synthetisches Model gekennzeichnet werden? Ja, wenn es wie eine echte Person wirkt. Zusätzlich darf die Darstellung keine reale Person imitieren und das präsentierte Produkt nicht verfälschen. Muss eine KI-Stimme gekennzeichnet werden? Ja, wenn sie eine reale Person nachahmt oder den Eindruck einer authentischen menschlichen Aussage erzeugt. Für neutrale synthetische Sprecherstimmen können Plattformregeln weitergehende Labels verlangen; als Unternehmensstandard empfiehlt sich die Offenlegung. Reicht ein Hashtag? Nein, nicht als verlässlicher Standard. Besser sind das Plattformlabel und ein klarer Satz, der Art und Umfang der KI-Nutzung nennt. Darf ein falsch dargestelltes Produkt mit KI-Hinweis beworben werden? Nein. Eine Kennzeichnung beseitigt keine Irreführung. Falsche Produktmerkmale müssen korrigiert werden; andernfalls darf das Bild nicht als Verkaufsabbildung eingesetzt werden. Was gilt bei Unsicherheit? Veröffentlichung pausieren, den Fall dokumentieren und eine auf Wettbewerbs-, Medien- oder IT-Recht spezialisierte Rechtsanwältin beziehungsweise einen entsprechenden Rechtsanwalt konsultieren. Haftungsausschluss Die Werbemittelagentur Hagemann GmbH stellt die Inhalte dieses Beitrags ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Orientierungszwecken bereit. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche und Bearbeitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Übertragbarkeit der Informationen auf einen konkreten Einzelfall. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen entstehen. Gesetze, behördliche Auslegungen und Plattformregeln können sich kurzfristig ändern. Wenn Fragen, Unklarheiten oder rechtlich relevante Grenzfälle bestehen, sollte vor Veröffentlichung oder Nutzung eine qualifizierte Rechtsanwältin oder ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Fazit Der praktische Grundsatz lautet: Technische Hilfe im Hintergrund muss meist nicht sichtbar gekennzeichnet werden. Realistische KI-Manipulationen an Personen, Stimmen, Produkten oder Ereignissen müssen gekennzeichnet werden, wenn sie fälschlich authentisch wirken können. Bei Produktbildern kommt eine zweite Pflicht hinzu: Die Darstellung muss sachlich stimmen. Unternehmen sollten deshalb nicht jeden KI-Einsatz pauschal labeln, aber jeden veröffentlichten Inhalt systematisch prüfen. Mit dokumentierter Redaktion, realen Produktdaten, klarer Plattformkennzeichnung und anwaltlicher Prüfung echter Grenzfälle wird aus Unsicherheit ein belastbarer Prozess. Für die organisatorische Einbindung in Produktauswahl, Freigabe, Shop, Lagerung und Versand kann der Werbeartikel-Fullservice als Prozessrahmen dienen. Rechtsquellen und offizielle Plattforminformationen Verordnung (EU) 2024/1689 – insbesondere Artikel 3 Nummer 60, Artikel 50 und Artikel 113 EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content EU-Kommission: EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen § 5a UWG – Irreführung durch Unterlassen § 2 UrhG – Geschützte Werke Meta: Kennzeichnung KI-generierter Inhalte TikTok Help Center: KI-generierte Inhalte YouTube-Hilfe: veränderte oder synthetische Inhalte offenlegen Stand: 16. Juli 2026. Der EU Code of Practice ist ein freiwilliges Instrument zur Unterstützung der Compliance. Verbindlich sind die einschlägigen Vorschriften des AI Act und weitere anwendbare Gesetze. Drei ähnliche Beiträge Erzählen, begeistern, überzeugen: Warum Storytelling so wichtig ist Die Psychologie der Haptik: Warum wir Dinge gerne anfassen Werbeartikel – die oft unterschätzten Marketingchampions
- Werbemittelagentur Hagemann verfolgt nachhaltige Unternehmensstrategie
Verantwortungsbewusstes Handeln ist nicht nur ethisch erstrebenswert, sondern nützt auch dem Markenimage. Mit nachhaltigen Werbegeschenken zeigen Unternehmen, dass sie sich ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) bewusst sind – und hinterlassen einen positiven Eindruck bei ihren Kunden und Mitarbeitern. Die Werbemittelagentur Hagemann, ein Fullservice-Anbieter für die Gestaltung, Beschaffung, Lagerung und Verteilung von Werbemitteln, plant, ab 2021 komplett klimaneutrale Werbeartikel anzubieten. Darüber hinaus arbeitet der Dienstleister daran, seine Lieferketten für die Kunden so transparent wie möglich zu machen. Die Werbemittelagentur Hagemann hat eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und setzt diese um. Bereits seit 2018 werden alle Produkte per DHL GoGreen klimaneutral an die Kunden versandt. So hat die Agentur 2018 8,77 Tonnen und 2019 5,13 Tonnen CO2 eingespart. Nächstes Ziel ist es, klimaneutrale Produkte zu entwickeln, das heißt: Weder die Herstellung noch der Transport und Versand erhöhen die Menge an klimaschädlichen Treibhausgasen in der Atmosphäre. Mit solchen Werbeartikeln leisten Unternehmen einen direkten Beitrag zum Umweltschutz. Zudem müssen sie sie nicht in ihrer Klimabilanz aufführen, da keine CO2-Emissionen anfallen. Transparente Lieferketten Um eine ökologisch und sozial nachhaltige Produktion zu gewährleisten, wählt die Werbemittelagentur Hagemann ihre Lieferanten nach entsprechenden Kriterien aus. Sie müssen transparent nachweisen können, dass sie diverse Anforderungen erfüllen. Ein Muss-Kriterium ist zum Beispiel, dass an den Produktionsstätten die Einhaltung sozialer Standards sichergestellt ist – etwa durch eine Zertifizierung gemäß der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Der BSCI-Verhaltenskodex beinhaltet unter anderem eine angemessene Vergütung der Mitarbeiter, zumutbare Arbeitszeiten und das Verbot von Kinderarbeit. Auch die Produkte selbst müssen gesetzliche Normen erfüllen, etwa die Spielzeugrichtlinie EN 71 für schadstofffreie Spielwaren. Viele Lieferanten können darüber hinaus weitere anerkannte Siegel und Zertifizierungen für Nachhaltigkeit vorweisen. Messbare Indikatoren Rolf Janka, ehemaliger Geschäftsführer der Werbemittelagentur Hagemann, sagt: „Unsere Vision ist es, Unternehmen und Empfängern Werbeartikel zu bieten, die das berechtigte Gefühl vermitteln, wertvoll im Sinne der Nachhaltigkeit zu sein. Nachhaltigkeit ist unseren Kunden laut unserer aktuellen Kundenbefragung äußerst wichtig. 2020 haben wir eine Erklärung gemäß dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex vorgelegt. Aufgeschlüsselt nach den 20 Leistungsindikatoren des DNK, haben wir darin unsere bisherigen Erfolge und weiteren Pläne festgehalten. Gerne lassen wir uns in Zukunft daran messen – denn wir meinen es ernst mit diesem so wichtigen Thema.“
- Soziales Engagement in Puchheim & Eichenau
Die Namen auf dem Gruppenbild (von rechts): Norbert Seidl, Bürgermeister Puchheim; Peter Münster, Bürgermeister Eichenau; Ziyad Hayat, Geschäftsführer Hagemanngruppe; Uschi Homann, Tafel Puchheim-Eichenau; Katrin Rizzi, Geschäftsführerin der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck; Renate Gabrysch, Tafel Puchheim-Eichenau; Gisela König, Tafel Puchheim-Eichenau; Gertrud Hagemann, Geschäftsführung Hagemanngruppe; Valentin Spiess, Tafel Puchheim-Eichenau "Es ist ein Privileg, anderen Menschen helfen zu können" Eine Osterüberraschung kam am 10.04.25 an die Tafel Puchheim-Eichenau: 390 große Papiertüten, gefüllt mit Allerlei. Ob Puzzle oder Powerbank, ob Notizbücher, Malstifte, Thermoflaschen oder Rucksäcke - kaum eine Tasche ist identisch befüllt. Die Mitarbeiter der Hagemanngruppe aus Eichenau haben sich die Aktion einfallen lassen, als sie von den vielen Menschen und Familien hörten, die von der Tafel mit dem Nötigsten zum Leben versorgt werden. „Es ist ein Privileg, anderen Menschen helfen zu können“ sagt sich schon lange Familie Hagemann aus Eichenau. Immer wieder gibt es von dort Hilfestellungen. Vor 3 Jahren waren es die vielen neu angekommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die im Kleingartenverein ein Osterfest feiern konnten. Davor eine Frischwasser-Versorgung für ein Bergdorf in Myanmar, eine Paten-Familie der Roma oder zwei Patenkinder in Nepal, die eine vollumfängliche Ganzjahresbetreuung garantiert bekommen – inklusive Zugang zu Bildung. Nunmehr kam Michael Hagemann auf die Idee und hat das eigene Lager nach Artikeln durchforstet, die sich durch Sortimentswechsel der vergangenen Jahre angesammelt haben. So konnten nun über 1.000 nagelneue Artikel gespendet werden. Sie wurden gerne im Lager Hagemann gepackt – und damit es auch eine Überraschung wird, hat man diese mit einem netten Aufkleber oben verschlossen. So konnte man nicht erkennen, was in welcher Tüte ist. Eine Oster-Überraschung eben. Zur Ausgabe kamen natürlich Bürgermeister Norbert Seidl (Puchheim) und Peter Münster (Eichenau) wie auch Katrin Rizzi, die Geschäftsführerin der Bürgerstiftung für den Landkreis FFB (Träger der Tafel). Ebenso vertreten waren die Leiterinnen Gisela König und Renate Gabrysch von der Tafel Puchheim-Eichenau. Sie alle bedankten sich persönlich bei der Geschäftsleitung Gertrud Hagemann und dem Mitgeschäftsführer Ziyad Hayat für diese Geste. Dass aber die ehrenamtlichen Helfer nicht leer ausgehen, gab es noch obendrein dank der Mithilfe von Nicole Unholzer von Unholzer Reisen in Olching einen großen Omnibus: Alle mithelfenden Ehrenamtliche wurden eingeladen zu einem Tagesausflug am 18. Mai. Es geht nach Regensburg und weiter nach Wiesent in den Nepal-Park und über Walhalla wieder zurück. Es sei „eine besondere Wertschätzung für die besondere Hilfe, die die Tafel ehrenamtlich leistet. Wir sagen gerne für diesen großartigen Einsatz herzlich DANKE“ , verabschiedete sich Gertrud Hagemann nach der Übergabe. Die Tafel Puchheim Eichenau – ein Projekt der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck – unterstützt an zwei Tagen in der Woche 280 Haushalte. Das entspricht etwa 180 Kindern und 340 Erwachsenen.
- Porträt: Michael Hagemann
Quelle: WA Nachrichten PDF öffnen:
- Warum sich ein Besuch auf einer Werbemittel-Messe wirklich lohnt
In einer Welt, in der Werbebudgets genau geplant, Marken strategisch geführt und Kundenerlebnisse haptisch erlebbar gemacht werden sollen, bieten Fachmessen für Werbeartikel eine der effizientesten und inspirierendsten Möglichkeiten, um all das zu verbinden. Wer sich die Zeit nimmt, eine solche Messe zu besuchen, wird mit einer Vielzahl an Vorteilen belohnt – von direktem Austausch bis hin zu überraschenden Aha-Momenten. Die 5 wichtigsten Vorteile auf einen Blick 1. Trends entdecken, bevor sie Mainstream sind In der sich schnell wandelnden Werbemittelwelt ist es ein klarer Vorteil, neue Produkte und Konzepte als Erster zu entdecken . Auf der Messe erleben Sie, was demnächst angesagt sein wird – vom nachhaltigen Werbegeschenk über technologische Gadgets bis hin zu überraschend emotionalen Give-aways. 2. Haptisch erleben statt nur klicken Online-Recherche hat ihre Berechtigung – doch nichts ersetzt das echte Anfassen, Ausprobieren und Fühlen. Auf der Messe können Sie Werbeartikel live erleben : Sie sehen die Qualität, spüren Materialien und testen Funktionen – oft der entscheidende Unterschied bei der Auswahl. 3 . Networking & Austausch mit Profis Treffen Sie Top-Berater und Hersteller persönlich. Im direkten Gespräch entstehen neue Ideen, Lösungsansätze oder sogar gemeinsame Marketingaktionen – unkompliziert und persönlich. 4. Einfache Kommunikation & schnelle Angebote Statt zig E-Mails und Rückfragen erleben Sie auf der Messe einen kompakten Dialog. Sie können innerhalb weniger Stunden mehr Inspiration sammeln und mehr konkrete Angebote einholen als an einem ganzen Tag Online-Recherche – oft über 100 individuelle Angebote an nur einem Messetag. 5. Id een für Jahresplanung & Budgetgespräche Ob Frühjahrsaktion, Messeauftritt oder Weihnachtsversand – auf der Messe sehen Sie, was in Ihrem Budgetrahmen möglich ist. So können Sie Ihre Maßnahmen realistisch planen , rechtzeitig bemustern und in Ruhe entscheiden. Unsere Empfehlung: Diese zwei Werbemittel-Messen sollten Sie nicht verpassen Wir bei Hagemann sind Mitveranstalter von Messen, die genau diese Vorteile bieten. Wir laden unsere Kunden zu einem Tag voller Inspirationen, persönliche Beratung und haptischen Erlebnissen ein. Diese zwei Veranstaltungen im Jahr bieten Ihnen den idealen Raum für Ihre individuelle Marketingplanung. Die Werbemittelmesse München Die Werbemittelmesse München (WMM) ist die erste große Fachmesse für Werbegeschenke im Jahr in Süddeutschland – ein echtes Must-Visit für alle, die strategisch mit Werbemitteln arbeiten. Über 100 Aussteller präsentieren kreative Werbeideen Alle Produkte sind live erlebbar – zum Anschauen, Anfassen und Ausprobieren Vor Ort können Sie Angebote und Muster direkt anfordern – und sich diese bequem nach der Messe zusenden lassen Unsere Berater sind persönlich für Sie da , besprechen Ideen und helfen beim Feinschliff Ihrer Maßnahmen Und natürlich: eine große Messetasche gibt’s gratis dazu , um Ihre Lieblingsstücke direkt mitzunehmen So einfach geht’s: Melden Sie sich einfach über unser Anmeldeportal an – den Link finden Sie rechtzeitig auf unserer Website oder über unseren Newsletter. Die WerbeWiesn- hier trifft Messe auf Oktoberfest Etwas lockerer, aber genauso inspirierend: Auf der WerbeWiesn im September treffen Werbemittel auf bayerische Gemütlichkeit. Im Oktoberfest-Flair erleben Sie Produktneuheiten, genießen die Atmosphäre – und sammeln neue Ideen ganz entspannt bei Brezn & Getränken. Fachausstellung mit haptischen Highlights Direkter Draht zu den Herstellern – intensive Gespräche in entspannter Stimmung Kein Dresscode – wir freuen uns wenn Sie, wie wir, in Tracht kommen! Auch hier gilt: Wer informiert bleiben will, meldet sich am besten zu unserem Newsletter an und erfährt frühzeitig, wann’s losgeht. Auf Werbemittelmessen erhalten Sie einen umfassenden Überblick über aktuelle Produkte und Trends für Ihre Marketingmaßnahmen. Ob Sie Ideen für Ihr Jahresmarketing suchen, auf der Suche nach nachhaltigen Give-aways sind oder einfach Inspiration für kommende Kampagnen brauchen: Der Messebesuch lohnt sich. Und wir freuen uns, Sie dort persönlich zu begrüßen. FAQ - Ihre Fragen zu unseren Werbemittel-Messen Warum lohnt es sich, beide Messen zu besuchen? Im Januar präsentieren wir auf der Werbemittelmesse München die frischen Trends und Neuheiten für das neue Jahr . Im September auf der WerbeWiesn stehen Herbstneuheiten und das Jahresendgeschäft im Fokus. Gibt es einen Dresscode? Nein – es gibt keinen vorgeschriebenen Dresscode. Kommen Sie einfach so, wie Sie sich wohlfühlen. Für die WerbeWiesn im September freuen wir uns über Besucher in Tracht! Wird für Verpflegung gesorgt? Ja, selbstverständlich! Auf der Werbemittelmesse München erwartet Sie ein abwechslungsreiches Catering-Buffet mit kalten und warmen Speisen. Auf der WerbeWiesn dürfen Sie sich auf bayerische Spezialitäten freuen. Wir möchten, dass Sie sich rundum wohlfühlen! Wie funktioniert das mit dem Ticket? Sie registrieren sich über unseren Link , diesen finden Sie rechtzeitig auf unserer Webseite, in der Signatur und auf unseren Social Media Kanälen. Sobald Sie Ihre E-Mail Adresse verifiziert haben erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der Info, wann Ihr Ticket versendet wird Von uns erhalten Sie rechtzeitig weitere wichtige Infos, einen Reminder und Ihr kostenfreies Ticket Wer darf die Messen besuchen? Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden aus Industrie und Gewerbe. Hauptsächlich werden mittelständische Unternehmen vertreten sein. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung!
- Die Geschichte von Werbeartikeln: Eine Reise durch die Zeit
History Werbung ist seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftswelt. Doch während sich die Medien und Technologien ständig weiterentwickeln, bleibt eines konstant: die Macht von Werbeartikeln. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Geschichte von Werbeartikeln und ihre Bedeutung in verschiedenen Zeiten. Die Anfänge: Einfache Symbole und Markierungen Die Geschichte der Werbeartikel reicht weit zurück. Schon in der Antike nutzten Handwerker einfache Symbole und Markierungen, um ihre Waren zu kennzeichnen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Diese Markierungen waren oft ein Zeichen für Qualität und Handwerkskunst und halfen den Kunden, ihre bevorzugten Händler wiederzufinden. Das 19. Jahrhundert: Die Geburt des modernen Werbeartikels Mit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert änderte sich die Landschaft der Werbung radikal. Unternehmen begannen, Werbeartikel in großem Maßstab zu produzieren und zu verteilen. Ein bekanntes Beispiel ist das "Complimentary" Notizbuch von Jasper Meek, das oft als der erste moderne Werbeartikel betrachtet wird. Meek druckte den Namen eines Schuhgeschäfts auf die Umschläge von Notizbüchern und verteilte sie an Schulen. Die Idee dahinter war einfach, aber genial: Jedes Mal, wenn jemand das Notizbuch benutzte, sah er den Namen des Schuhgeschäfts. Das 20. Jahrhundert: Die Blütezeit der Werbeartikel Das 20. Jahrhundert brachte eine Explosion von Werbeartikeln mit sich. Von bedruckten T-Shirts und Kugelschreibern bis hin zu Schlüsselanhängern und Kalendern – Unternehmen erkannten das Potenzial von Werbeartikeln als effektive Marketinginstrumente. Diese Artikel waren nicht nur nützlich, sondern boten auch eine dauerhafte Präsenz für die Marke. In einer Zeit, in der das Fernsehen und Radio dominierten, boten Werbeartikel eine persönliche und greifbare Verbindung zu den Kunden. Die heutige Zeit: Digitalisierung und Nachhaltigkeit In der heutigen digitalen Ära könnten einige denken, dass physische Werbeartikel an Bedeutung verloren haben. Doch das Gegenteil ist der Fall. In einer Welt, in der wir ständig von digitalen Anzeigen bombardiert werden, bieten physische Werbeartikel eine greifbare und dauerhafte Erinnerung an eine Marke. Zudem legen viele Unternehmen heute Wert auf Nachhaltigkeit und ökologische Verantwortung. Öko-freundliche Werbeartikel , wie wiederverwendbare Trinkflaschen oder Taschen aus recycelten Materialien, sind daher besonders beliebt. Die Geschichte von Werbeartikeln ist eine Geschichte von Anpassung und Innovation. Von den einfachen Markierungen der Antike bis zu den nachhaltigen Produkten von heute haben Werbeartikel stets gezeigt, dass sie ein unverzichtbares Werkzeug im Marketing-Mix sind. In einer sich ständig verändernden Welt bieten sie eine konstante und effektive Möglichkeit, mit Kunden in Kontakt zu treten und eine Marke zu stärken.
- Die Psychologie der Haptik: Warum wir Dinge gerne anfassen und wie Marken dies nutzen können
In einer Welt, die zunehmend von digitalen Interaktionen dominiert wird, bleibt die Bedeutung der haptischen Wahrnehmung – also des Tastsinns – oft unberücksichtigt. Doch gerade im Marketing und insbesondere bei Werbeartikeln spielt die Haptik eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erforschen wir, warum Menschen eine natürliche Neigung haben, Dinge zu berühren und wie Marken diese Tendenz zu ihrem Vorteil nutzen können. Die Macht des Tastsinns Unser Tastsinn ist einer der ersten Sinne, der sich im Mutterleib entwickelt. Er ist grundlegend für die menschliche Erfahrung und spielt eine wesentliche Rolle in unserer Wahrnehmung der Welt. Durch Berührung erhalten wir Informationen über Texturen, Gewicht, Temperatur und Qualität eines Objekts. Diese sensorischen Daten tragen dazu bei, emotionale Verbindungen zu schaffen und Erinnerungen zu festigen. Haptik in der Marketingwelt In der Marketingwelt wird die Haptik oft als Mittel zur Verstärkung der Markenbotschaft eingesetzt. Haptische Werbeartikel können eine tiefere Ebene der Markenbindung schaffen, indem sie eine physische Komponente in die Beziehung zwischen Marke und Konsument einbringen. Ein gut gestalteter, haptischer Werbeartikel kann die Wahrnehmung einer Marke positiv beeinflussen und eine dauerhafte Erinnerung schaffen. Warum wir Dinge anfassen müssen Die Neigung, Dinge anzufassen, ist tief in unserer Psyche verwurzelt. Berührungen können Gefühle von Sicherheit und Komfort hervorrufen. Sie sind auch ein Werkzeug zur Bewertung und zum Verständnis unserer Umgebung. Wenn Konsumenten ein Produkt berühren können, fühlen sie sich diesem oft näher und sicherer in ihrer Kaufentscheidung. Dieses Phänomen wird im Marketing als "Endowment-Effekt" bezeichnet: Sobald wir etwas in der Hand halten, bewerten wir es höher. Wie Marken die Haptik nutzen können 1. Schaffung von Erlebniswelten Marken können durch den Einsatz von haptischen Werbeartikeln eine Brücke zwischen der physischen und der emotionalen Welt schlagen. Produkte mit angenehmer Haptik, wie weiche Textilien oder Produkte mit interessanter Textur, können positive Assoziationen mit der Marke wecken. 2. Steigerung der Markenwahrnehmung Qualitativ hochwertige Materialien und eine ansprechende Verarbeitung von Werbeartikeln können die Wahrnehmung einer Marke als hochwertig und vertrauenswürdig verstärken. 3. Förderung der Kundenbindung Personalisierte, haptische Werbeartikel, die auf die Bedürfnisse und Vorlieben der Zielgruppe zugeschnitten sind, können die Kundenbindung verstärken. Sie vermitteln den Kunden das Gefühl, dass die Marke ihre Wünsche und Bedürfnisse versteht und wertschätzt. Die Haptik ist ein mächtiges Werkzeug im Marketing. Sie ermöglicht es Marken, eine tiefere, emotionalere Verbindung mit ihren Kunden aufzubauen. In einer zunehmend digitalisierten Welt bietet die haptische Wahrnehmung eine einzigartige Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben und einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Indem Marken die Kraft der Berührung nutzen, können sie nicht nur ihre Produkte hervorheben, sondern auch eine dauerhafte Beziehung zu ihren Kunden aufbauen.
- Steuerliche Behandlung von Werbegeschenken: Freigrenzen und Pauschalbesteuerung!
Werbegeschenke sind ein bewährtes Mittel, um Kundenbeziehungen zu pflegen und Mitarbeiter zu motivieren . Doch wie sieht die steuerrechtliche Behandlung solcher Geschenke aus? Hierbei ist sowohl der Wert des Geschenks als auch die Rolle des Beschenkten entscheidend. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Freigrenzen, Pauschalbesteuerung und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Steuerfreie Streuartikel: Geschenke bis 10 Euro Werbegeschenke mit einem Produktpreis von unter 10 Euro gelten als sogenannte Streuartikel. Diese sind sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten steuerfrei. Zudem entfällt die Dokumentationspflicht gegenüber dem Finanzamt. Beispiele für Streuartikel sind Kugelschreiber, Feuerzeuge, oder kleine Notizbücher. Die Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wer muss die Steuer tragen? Grundsätzlich ist der Beschenkte steuerpflichtig, wenn der Wert eines Werbegeschenks über 10 Euro liegt. Unternehmer und Freiberufler müssen das Geschenk als Betriebseinnahme angeben, Angestellte verbuchen es als Arbeitslohn. In der Praxis übernimmt jedoch oft das schenkende Unternehmen die Steuerlast über eine Pauschalbesteuerung von 30 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) gemäß § 37b EStG. Der Beschenkte wird in diesem Fall steuerlich entlastet, muss aber über die Steuerübernahme informiert werden. Freigrenzen und Wertgrenzen im Überblick: Streuartikel bis 10 Euro: Komplett steuerfrei und ohne Dokumentationspflicht. Die Ausgaben sind als Betriebsausgaben absetzbar. Werbegeschenke bis 50 Euro pro Jahr und Person : Der Beschenkte muss diese Sachzuwendungen versteuern. Das schenkende Unternehmen kann die Steuerlast über die Pauschalbesteuerung übernehmen. Dokumentationspflicht besteht. Mitarbeitergeschenke bis 60 Euro pro Jahr: Diese Freigrenze gilt ausschließlich für Mitarbeiter und umfasst Sachgeschenke zu allgemeinen Anlässen. Geschenke über die Freigrenzen hinaus: Der gesamte Betrag verliert den steuerlichen Abzugsstatus. Es handelt sich um eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen, die versteuert werden muss. Weitere steuerfreie Optionen für Mitarbeitergeschenke Sachgeschenke bis 50 Euro pro Monat: Angestellte können monatlich Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Dies umfasst auch Gutscheine (z. B. Tankgutscheine), jedoch kein Bargeld. Anlassbezogene Geschenke bis 60 Euro: Steuerfrei sind Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen. Brutto- oder Nettogrenzbeträge ? Ist das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, gelten die genannten Freigrenzen als Nettobeträge. Andernfalls müssen die Grenzbeträge inklusive Mehrwertsteuer eingehalten werden. Zusatzleistungen wie Versandkosten sollten separat ausgewiesen werden, da sie nicht in den Produktwert einfließen. Steuerliche Absetzbarkeit im Detail Streuartikel bis 10 Euro: Vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. Werbegeschenke bis 50 Euro: Bei Übernahme der Pauschalbesteuerung von 30 % wird diese als Geschenk betrachtet und zum Gesamtbetrag hinzuaddiert. Übersteigt der Gesamtwert 50 Euro, entfällt der Betriebsausgabenabzug. Praxis: In der Regel erkennen Finanzämter die Kosten und die übernommene Steuer als Betriebsausgaben an, solange die Freigrenzen eingehalten werden. Bei diesem Punkt sollte jedoch ein Steuerberater konsultiert werden. Beispiele für steuerfreie Werbegeschenke unter 10 Euro: Bis 0,99 Euro: Kugelschreiber , Feuerzeuge, Gummibärchen, Luftballons. Bis 9,99 Euro: Notizbücher, Flaschenöffner, USB-Sticks, Regenschirme, Powerbanks. Für genauere Informationen wenden Sie sich an eine steuerliche Beratungsstelle. Verweise: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/einkommen-und-koerperschaftssteuer/die-steuerliche-behandlung-von-sachzuwendungen-an-geschaeftsfre-676412 Wir weisen darauf hin, dass die zusammengetragenen Informationen mit höchster Sorgfalt erstellt wurden, dennoch kann keine Verantwortung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden.
- Ein Vortrag für Jungunternehmer
Michael Hagemann (Rechts) wie er seinen Messeauftritt von 1978 zeigt und als Beispiel verwendet. Am 04.04.25 durften die Aussteller auf der FFB-Schau Messe für Jungunternehmer einen ganz besonderen Vortrag erleben: Michael Hagemann wurde von Barbara Magg, Leitung der Wirtschaftsförderng FFB, eingeladen über sein Geschäft zu erzählen. Der Gründer und Geschäftsführer der Werbemittelagentur Hagemann GmbH, nahm die frisch-selbstständigen mit auf eine anschauliche und zugleich humorvolle Reise in die Welt der haptischen Werbung – und wie man mit dem gezielten Einsatz von Werbeartikeln und optischem Marketing auf Messen langfristig in Erinnerung bleibt. Eine Reise durch die Augen des Messebesuchers Michael Hagemann verstand es, die Zuschauer direkt abzuholen: Er schilderte lebendig, wie sich der typische Messebesucher durch die Gänge bewegt – und wo er tatsächlich stehen bleibt. Die zentrale Botschaft: Wer auffallen will, muss sich abheben. Schon als frischer Jungunternehmer im Jahr 1978, als er selbst auf der Jungunternehmer Messe in Fürstenfeldbruck ausstellte, setzte Hagemann auf ein Standkonzept, das aus der Masse hervorstach. Diese frühe Erfahrung prägt seine Überzeugung bis heute: Der erste Eindruck entscheidet – und bleibt im Gedächtnis. Der Werbeartikel als Spiegelbild des Unternehmens Mit Leidenschaft und viel Charme machte Michael Hagemann deutlich, dass Werbeartikel weit mehr sind als nur kleine Geschenke sind: Sie sind Sympathieträger, Gesprächsanlässe und echte Markenbotschafter. Dabei führte er eine beeindruckende Zahl an: In Deutschland werden jährlich rund 3,5 Milliarden Euro für Werbeartikel ausgegeben – ein deutliches Zeichen für ihre anhaltende Relevanz. Besonders wichtig, so Hagemann, sei dabei die richtige Übergabe. "Ein Werbeartikel ist immer auch ein Spiegelbild der schenkenden Person", betonte er. Die persönliche Ansprache, das Lächeln, der Moment der Überreichung – all das entscheidet darüber, ob Sympathie entsteht. Verstärkung durch das Hagemann-Team Ergänzend zu Michael Hagemanns Vortrag gaben auch Nico Scherer, Marketingleiter der Werbemittelagentur Hagemann, und Jakob Hagemann, frisch ausgelernter Marketingkaufmann, als kurzen Gastauftritt spannende Fakten als Ergänzung: Nico Scherer erklärte anschaulich , warum Werbeartikel in einer Welt voller Werbung so besonders sind – und warum sie klassischen Medien wie TV oder Print in vielerlei Hinsicht überlegen sind, wenn es um Erinnerung, Sympathie und Akzeptanz geht. Er brachte den Zuhörern nahe, wie eine Kundentreue entsteht und bestehen bleibt. "Die Instrumente der Kommunikation sollten Gelegenheit zum Dialog schaffen" erklärte der Marketingleiter. Jakob Hagemann präsentierte die „10 Vorteile eines Werbeartikels“ und, dass durch sie ein wirkungsvolles "One-to-One-Marketing" entsteht. Er brachte den Zuschauern ebenfalls näher, dass der Einsatz von Werbeartikeln Branchenunabhängig sei und haptische Werbung Sympathie vermittelt. "Die Basis für Business ist Vertrauen, die Basis für Vertrauen ist Sympathie." Die unterschätzte Kraft der Haptik Um die Wirkung von Werbeartikeln noch deutlicher zu machen, führte Michael Hagemann Diagramme und Vergleichsdaten vor: Er zeigte, dass klassische Werbemedien oft schnell verblassen, während ein klug gewählter Werbeartikel eine tiefe, nachhaltige Wirkung entfalten kann – oft ganz unscheinbar, aber dafür umso wirksamer. Haptik schafft emotionale Verbindungen, die digitale Medien allein nicht erreichen können. Ein wohl überlegter Einsatz Michael Hagemann legte, ergänzend zu der Effektivität von Werbeartikeln, den Rookies aber auch nahe, vor dem Einsatz eines Werbeartikels nachzudenken. "Das Päckchen Gummibärchen auf dem Sitz des Kundenfahrzeugs Ihrer KFZ Werkstatt wäre suboptimal wenn es draußen 30 Grad hat und die Bärchen schmelzen". Er wies gezielt auf den überlegten und mit bedacht gewählten Einsatz eines Werbeartikels hin. Nur so könne der Artikel seine volle Wirkung entfalten, so Hagemann. Fazit: Wer auffallen will, muss fühlen lassen Michael Hagemanns Vortrag war eine inspirierende Mischung aus Erfahrung, Humor und klaren Fakten. Er machte Mut, kreativ aufzutreten – und zeigte, dass haptische Werbung gerade für Jungunternehmer ein Schlüssel sein kann, um nachhaltig Eindruck zu hinterlassen. Wer auf einer Messe nicht nur gesehen, sondern auch gespürt wird, bleibt im Gedächtnis – und genau darauf kommt es an. Mit den Worten "Ein Onkel, der etwas mitbringt ist besser als eine Tante, die Klavierspielen kann." beendete der Unternehmer seinen Vortrag und die Jungunternehmer hatten noch die Gelegenheit Fragen zu stellen. Einige von Ihnen wurden durch diesen Vortrag für die bevorstehende FFB-Schau inspiriert und sie werden Gebrauch von den Tipps und Tricks von Michael Hagemann machen. Den ganzen Vortrag als Video ansehen:
- "The Ocean Cleanup" - Mehr Schaden als Nutzen?
Bei The Ocean Cleanup handelt es sich um ein Projekt, welches das Ziel verfolgt, den Plastikmüll in den Ozeanen einzusammeln. Gründer des Projektes ist der Niederländer Boyan Slat. Ein nobles Projekt und ein Versuch, aktiv gegen die Umweltverschmutzung vorzugehen. Doch auch Kritik wird laut. Was ist „ The Ocean Cleanup “? Grob gesagt geht es darum, Plastikmüll , der im Meer schwimmt, aus dem Wasser zu fischen. Das Plastik im Meer ein Problem ist, wissen die meisten Menschen. Welche Ausmaße die schiere Masse des Mülls angenommen hat, wird jedoch oft unterschätzt. So wird geschätzt, dass die berühmte Müllansammlung, auch als „Great Pacific garbage patch“ bekannt, eine Fläche von 1,6 Millionen Quadratkilometern im Meer einnimmt. Das ist ungefähr die doppelte Fläche des US-Bundestaats Texas oder die 4,5-fache Fläche von Deutschland. Plastik im Meer ist auf unterschiedlichste Art und Weise problematisch. Meereslebewesen und Vögel verfangen sich in Netzen oder verwechseln Plastik mit Nahrung und verenden dadurch. Nicht nur das Ökosystem wird geschädigt, sondern auch der Mensch. Plastik zerfällt mit der Zeit und wird als Mikroplastik von Meereslebewesen aufgenommen. Dieses Mikroplastik reichert sich in diesen Tieren an. Das bedeutet, dass das Plastik zum Schluss auf unseren Tellern landet in Form von Fischen oder anderen Meeresfrüchten. Wie schädlich genau das Plastik für unseren Körper ist, wissen wir noch nicht. Hier steht die Forschung noch ganz am Anfang. „The Ocean Cleanup“ wurde 2013 in das Leben gerufen und hat Systeme entwickelt, um sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Eines dieser Systeme wird im Meer genutzt und den bereits vorhandenen Müll einzusammeln. Der Name des aktuellen Systems lautet „System 002 Codename: Jenny“ und absolvierte Ende Juli 2021 einen erfolgreichen 12-wöchigen Testlauf. Ein anderes System wird in Flüssen genutzt, um den Plastikmüll dort abzufangen bevor er seinen Weg in das Meer bahnen kann. Die sogenannten „Interceptor“ sollen in der Zukunft in über 1000 Flüssen weltweit den Plastikmüll abfangen. Schätzungsweise 80 % des Plastikmülls gelangt über Flüsse in das Meer. Warum wird „The Ocean Cleanup“ kritisiert? Kritische Stimmen werden laut mit der Argumentation, dass das Projekt mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. Einerseits haben unglaublich viele Kleinstlebewesen begonnen, die treibenden Kunststoffteile als Lebensraum zu nutzen und dem System von „The Ocean Cleanup“ wird vorgeworfen, dass durch die Müllfischerei auch viele Meerestiere sterben werden. Auch der Ressourcenverbrauch wird kritisiert. Schiffe benötigen Treibstoff und dieser trägt wiederum zum Ausstoß von CO2 bei. Zusätzlich sei das Projekt uneffektiv und in der jetzigen Dimension kaum ausschlaggebend für die Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Fazit Ist das „Ocean Cleanup“ gut oder wie von den Kritikern dargestellt eher schlecht? Die Antwort darauf wird wie alles im Leben etwas komplizierter sein und wahrscheinlich in der Mitte liegen. Dass das Projekt nicht perfekt ist, steht außer Frage. Jedoch ist es ein Vorstoß, endlich aktiv gegen die Probleme vorzugehen. Die Gegenseite der Kritiker glänzt wie immer darin, Kritik zu üben. Bessere Lösungsvorschläge, die zeitnah umgesetzt werden, sind jedoch nicht in Sicht. Es ist richtig, Dinge kritisch zu hinterfragen. In die Rolle des phlegmatischen Pessimisten zu fallen und Dinge, die getan werden zu kritisieren, ohne Eigeninitiative zu zeigen, ist jedoch auch nicht der richtige Weg. Die einfachste Lösung wäre, das Plastik gar nicht erst in das Meer kommen zu lassen. Was wir tun können, ist, Plastik zu recyceln und nicht als einfaches Wegwerfprodukt zu nutzen. Hier lässt sich in großen Teilen der Gesellschaft der Wille spüren, etwas zu ändern. Privatpersonen und Unternehmen wie die Werbemittelagentur Hagemann arbeiten daran, so viel Müll wie möglich zu vermeiden und den Müll, der nicht vermeidbar ist, richtig zu beseitigen. Abschließend lässt sich sagen: Die größte Waffe gegen Umweltverschmutzung ist Bildung. Wie benutze ich Sachen? Woraus bestehen diese Gegenstände? Wie beeinflussen Sie die Umwelt? Wie kann ich die Umwelt so gut wie möglich schonen? Was gibt es für Alternativen? Wer diese Fragen für sich selbst beantworten kann, hat bereits einen riesigen Schritt in die richtige Richtung getan. Um genau diese Fragen beantworten zu können, beschäftigen wir uns seit Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit und helfen jederzeit gerne aus.
- Transparent & Grün: Kein Raum für Greenwashing
In der heutigen Zeit, in der Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer mehr an Bedeutung gewinnen, haben viele Unternehmen erkannt, dass ein grünes Image für sie vorteilhaft sein kann. Einige gehen jedoch den Weg des sogenannten "Greenwashing", bei dem sie sich umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Doch was genau bedeutet Greenwashing und wie stellt die Werbemittelagentur Hagemann sicher, dass sie diesem Trend nicht folgt? Was ist Greenwashing? Greenwashing ist eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen versuchen, sich als umweltfreundlicher oder nachhaltiger darzustellen, als sie tatsächlich sind. Dies kann durch irreführende Werbung, falsche Behauptungen oder das Hervorheben bestimmter "grüner" Aspekte eines Produkts geschehen, während andere, weniger umweltfreundliche Aspekte ignoriert werden. Die Werbemittelagentur Hagemann und echte Nachhaltigkeit Die Werbemittelagentur Hagemann verpflichtet sich zu echter Nachhaltigkeit. Wie auf unserer Webseite betont, liegt unser Hauptaugenmerk immer auf "Nachhaltigkeit und Kreativität". Wir bieten nicht nur innovative Werbeartikel an, sondern sorgen auch dafür, dass diese Artikel mit einem guten Gewissen verschenkt werden können. Unser Engagement für einen CO2 kompensierten Versand und unsere Bemühungen, den gesamten Prozess rund um Werbeartikel so grün wie möglich zu machen, spiegeln dies wider. Warum Greenwashing schadet Greenwashing kann nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in ein Unternehmen untergraben, sondern auch den Bemühungen schaden, echte Veränderungen in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erreichen. Wenn Verbraucher nicht darauf vertrauen können, dass die grünen Behauptungen eines Unternehmens wahr sind, können sie zögern, nachhaltige Produkte zu kaufen oder Unternehmen zu unterstützen, die echte Umweltinitiativen verfolgen. Wie erkennt man Greenwashing? Greenwashing zu erkennen kann manchmal eine Herausforderung sein, da Unternehmen oft geschickt darin sind, ihre Produkte oder Dienstleistungen in einem grünen Licht darzustellen. Hier sind einige Tipps, wie man Greenwashing entlarven kann: 1. Vage Sprache: Unternehmen, die Greenwashing betreiben, verwenden oft unklare oder vage Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün" oder "natürlich", ohne konkrete Informationen darüber zu liefern, was diese Begriffe bedeuten. 2. Fehlende Beweise: Behauptungen über Umweltfreundlichkeit sollten durch Zertifikate, Studien oder andere konkrete Beweise untermauert werden. Wenn solche Beweise fehlen, sollte man skeptisch sein. 3. Hervorheben eines grünen Aspekts, während andere ignoriert werden: Ein Produkt mag in einem Bereich umweltfreundlich sein, aber in anderen schädlich. Zum Beispiel könnte ein Produkt in einer recycelbaren Verpackung verkauft werden, aber der Produktionsprozess könnte umweltschädlich sein. 4. Überprüfen Sie die Quellen: Wenn ein Unternehmen behauptet, umweltfreundlich zu sein, schauen Sie nach, ob es von unabhängigen Organisationen zertifiziert wurde oder ob es transparente Berichte über seine Umweltauswirkungen gibt. Indem man sich informiert und kritische Fragen stellt, kann man Greenwashing entlarven und bewusstere Entscheidungen treffen. Es ist wichtig, Unternehmen zu unterstützen, die echte Bemühungen in Richtung Nachhaltigkeit unternehmen, anstatt sich von leeren Marketingversprechen täuschen zu lassen. In einer Zeit, in der Verbraucher immer bewusster einkaufen und Unternehmen unterstützen möchten, die echte Nachhaltigkeitsbemühungen unternehmen, ist es entscheidend, transparent und ehrlich in Bezug auf Umweltinitiativen zu sein. Die Werbemittelagentur Hagemann hat dies erkannt und setzt sich dafür ein, echte und messbare Schritte in Richtung Nachhaltigkeit zu unternehmen, anstatt sich auf Greenwashing-Techniken zu verlassen.
- Werben mit Sommerlaune: Die Top-Werbeartikel für die heiße Jahreszeit
Es gibt kaum etwas Angenehmeres, als an einem sonnigen Sommertag im Freien zu entspannen. Die Sonne, die Wärme, die entspannte Atmosphäre – sie bringen uns alle in eine positivere Stimmung. Aber der Sommer bietet noch etwas mehr. Er bietet die perfekte Möglichkeit, Ihr Unternehmen und Ihre Marke in den Vordergrund zu rücken. Wie? Durch den Einsatz von saisonalen Werbeartikeln. In diesem Blogbeitrag möchten wir einige sommerliche Werbeartikel vorstellen, die Ihrem Unternehmen definitiv zu glänzenden Momenten verhelfen werden. Sonnenschutzprodukte Der Sommer bedeutet Sonne und Wärme, aber auch das Bewusstsein für den Sonnenschutz steigt. Werbeartikel wie bedruckte Sonnencreme, Lippenbalsam mit SPF oder Sonnenbrillen sind in dieser Jahreszeit besonders beliebt. Solche Produkte werden nicht nur geschätzt, sondern sind auch besonders effektiv, da sie immer wieder verwendet werden. Jedes Mal, wenn ein Kunde eine Sonnencreme oder Sonnenbrille mit Ihrem Firmenlogo herausnimmt, erhöht dies die Sichtbarkeit und das Bewusstsein für Ihre Marke. Wasser- und Strandartikel Ob es sich um bedruckte Wasserbälle, aufblasbare Schwimmtiere oder personalisierte Strandtücher handelt, Sommerwerbeartikel für den Strand oder Pool sind immer ein Hit. Sie bieten nicht nur Spaß und Freude, sondern auch eine große Druckfläche für Ihr Firmenlogo oder Ihre Werbebotschaft. Denken Sie daran: Ein gut gestaltetes und qualitativ hochwertiges Produkt wird gerne und oft genutzt - und das bedeutet eine höhere Sichtbarkeit für Ihr Unternehmen. Sommerliche Kleidung und Accessoires T-Shirts, Caps und Flip-Flops sind während der heißen Sommermonate unverzichtbar. Indem Sie diese Artikel mit Ihrem Firmenlogo oder Slogan bedrucken lassen, werden Ihre Kunden und Mitarbeiter zu wandelnden Werbetafeln. Darüber hinaus zeigt die Bereitstellung solcher praktischen und modischen Artikel, dass Ihr Unternehmen den Komfort und die Zufriedenheit seiner Kunden schätzt. Outdoor-Spielzeug und -Zubehör Sommer ist die Zeit für Outdoor-Aktivitäten. Beispielsweise einen Frisbee mit Firmenlogo, einen personalisierten Fußball oder ein Picknick-Set mit Ihrem Branding, solche Werbeartikel werden sicherlich die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe auf sich ziehen. Sie bieten eine tolle Möglichkeit, Spaß und Freude mit Ihrer Marke zu verbinden. Sommerliche Werbeartikel sind eine effektive Möglichkeit, Ihr Unternehmen sichtbar zu machen und eine positive Verbindung zu Ihrer Marke aufzubauen. Sie schaffen ein positives Image, indem sie nützlich sind und Spaß machen. Die Auswahl ist fast grenzenlos - von Sonnenschutzprodukten über Strandartikel bis hin zu sommerlicher Kleidung und Outdoor-Spielzeug. Werbeartikel und Sommer sind die perfekte Kombination, um Ihre Werbebotschaft und Emotionen zu vereinen.
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